* Ein abgeschlossenes Studium an einer Musikhochschule oder Musikakademie, die staatliche Anerkennung als Musiklehrer (Diplom/Bachelor), übergangsweise auch der Nachweis eines Fachstudiums in höherem Semester
* Unterrichtserfahrung im Einzel- und Gruppenunterricht
* Unterricht bei Kooperationspartner (allgemeinbildende Schulen) im Klassenmusizieren (Bläserklasse)
* Fahrerlaubnis/PKW ist erforderlich
* Erfahrung in Kammermusik und Ensemblearbeit
* Engagierte Musikschularbeit
* Freude an der Arbeit im Team und Kommunikationsfähigkeit
* Ein gutes Betriebsklima
* Eine ausbaufähige unbefristete Stelle
* Fahrtkostenerstattung für die Fahrten zwischen den Unterrichtsorten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz
* Die Vergütung erfolgt im öffentlichen Dienst nach TVöD mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung, Leistungsentgelt).