Die Stadt Duisburg sucht zum eine / einen
Beigeordnete / Beigeordneten (m/w/d) für das Dezernat II – Kinder, Jugend, Familie, Bildung und Wissenschaft
Zum Geschäftsbereich gehören:
Amt für Schulische Bildung, Jugendamt, Institut für Jugendhilfe, Stadtbibliothek, Volkshochschule, Stabsstelle Bildungsregion und Stabsstelle Campus Marxloh.
Eine andere Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Bewerben Sie sich unten, nachdem Sie alle Details und unterstützenden Informationen zu diesem Stellenangebot gelesen haben.
Gesucht wird daher eine Persönlichkeit, die mit Zielstrebigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft die Zukunft der Stadt mitgestaltet. Teamfähigkeit und Führungskompetenz werden selbstverständlich vorausgesetzt.
Über die Anforderungen des § 71 Abs. 3 GO NRW hinaus erfüllen Sie aufgrund der Wahrnehmung der Leitungsfunktion im Dezernat II – Kinder, Jugend, Familie, Bildung und Wissenschaft – folgende Voraussetzungen:
* Abgeschlossenes Hochschulstudium oder die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2
* Langjährige Führungserfahrung in einer Organisationseinheit beispielsweise in einer Behörde oder einer bildungsnahen Institution
* Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit und die Kompetenz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zeitgemäßen Methoden zielorientiert motivieren und führen zu können
* Verhandlungsgeschick bei der Darstellung und Umsetzung der Belange des Geschäftsbereichs
* Kommunikationsfähigkeit gegenüber Politik, Bürgerschaft, Verbänden und freien Trägern sowie Medien
Die Einstellung erfolgt als kommunale Wahlbeamtin oder kommunaler Wahlbeamter auf Zeit zunächst für die Dauer von acht Jahren. Die Besoldung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Wahl geltenden Eingruppierungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (Besoldungsgruppe B 7 LBesG).
Die Stadtverwaltung Duisburg verfolgt offensiv das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt. xjliken Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.