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Leitung der straßenmeisterei burgdorf (w/m/d)

Burgdorf
Leiter
Inserat online seit: 23 August
Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist unter anderem zuständig für Bau und Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen in Niedersachsen sowie für die Kreisstraßen verschiedener Landkreise. Sie beschäftigt rund 2.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die unterschiedlichen Aufgaben werden zum einen in vier zentralen Geschäftsbereichen und zum anderen in 13 regionalen Geschäftsbereichen (ehem. Straßenbauämter) wahrgenommen.

In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im

Regionalen Geschäftsbereich Hannover
bei der Straßenmeisterei Burgdorf

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

der Arbeitsplatz/Dienstposten
als Leitung der Straßenmeisterei Burgdorf (w/m/d)
Entgeltgruppe E 13 TV-L / Besoldungsgruppe A 13 NBe

unbefristet zu besetzen.

Bis auf Weiteres steht nur eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 NBesO zur Verfügung.

* Leitung der Straßenmeisterei Burgdorf
* Verwaltung und Überwachung der Bundes- und Landesstraßen
* Koordination des Betriebsdienstes und der Straßenunterhaltung
* Steuerung der Ressourcen
* Bauüberwachung von Erhaltungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen
* Übernehmen der Verantwortung für eine zielgerichtete, sachgerechte und optimale Aufgabenerledigung
* Sicherstellung der Einhaltung haushaltsrechtlicher und tariflicher Gegebenheiten
* Vertreten und Darstellen der Straßenmeisterei sowie der Straßenbauverwaltung im Allgemeinen nach außen

Diese Aufgaben fallen ggf. auch außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeiten an. Änderungen der Organisation und des Aufgabenbereiches bleiben vorbehalten.

Ihre fachliche Qualifikation:

* Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen verfügen
* Arbeitnehmer (w/m/d) müssen mindestens über ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Bachelor/Diplom-FH) des Bau- bzw. Verkehrsingenieurwesens oder Wirtschaftsingenieurwesens mit Studienrichtung Bauingenieurwesen, Bautechnik bzw. gleichwertiger Abschluss von vergleichbaren Studienrichtungen / Fachrichtungen verfügen
* gute Kenntnisse in Straßen- und Wegerecht (FStrG, NStrG), Bauvertrags- und Vergaberecht (VOB, VOL) sowie einschlägigen bautechnischen Normen sollten vorliegen
* Fachwissen im Haushaltsrecht, Tarif- und Arbeitsrecht, Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsnormen und in Fachanwendungen (z. B. iTWO) ist wünschenswert. Die Bereitschaft, fehlenden Sachverstand durch entsprechende Fortbildungen einzuholen, wird vorausgesetzt.
* die gängigen MS-Office Anwendungen müssen beherrscht werden

Ihre persönliche Qualifikation:

* Bewerber (w/m/d) sollten neben der Fähigkeit zu zielorientierter, kooperativer Mitarbeiterführung über Durchsetzungsvermögen, Eigeninitiative sowie Organisationstalent und Verhandlungsgeschick verfügen
* Darüber hinaus wird auf Gleichstellungs- und Sozialkompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit Wert gelegt
* Der Besitz eines PKW-Führerscheines ist für diesen Arbeitsplatz/Dienstposten zwingend erforderlich
* Ihr Wohnsitz befindet sich in einer Entfernung zur Straßenmeisterei, die es Ihnen ermöglicht, Ihre dienstlichen Geschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen. Dabei muss es Ihnen auch möglich sein, innerhalb einer Stunde Fahrzeit alle in Ihrer Verantwortung liegenden Straßen und Brücken zu erreichen. (Interne Verfügungslage zur „Einschränkung der Wohnungswahl für Leiter und Leiterinnen der Meistereien“)

* Beschäftigungsumfang Vollzeit oder (vollzeitnahe) Teilzeit
* Entgeltgruppe E 13 TV-L. Für die Eingruppierung ist eine langjährige praktische Erfahrung (mind. 3 Jahre) erforderlich. Besoldungsgruppe A 13 NBesO (Ein Planstelle steht zurzeit nicht zur Verfügung. Beamte (w/m/d) einer niedrigeren Besoldungsgruppe können daher vorerst nicht mit einer Beförderung nach Besoldungsgruppe A 13 NBesO rechnen.)
* Die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen
* Eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d)
* Eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L/NBesG
* 30 Tage jährlicher Erholungsurlaub
* Fachliche und persönliche Fortbildungsangebote
* Breites und interessantes Aufgabenspektrum

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