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Abteilungsleitung fachdienst evangelische kindertagesstätten

Lübeck
Nordkirche
Inserat online seit: 13 Januar
Beschreibung

Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg sucht für seine Kirchenkreisverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Abteilungsleitung Fachdienst Evangelische Kindertagesstätten (Vollzeit, 39 h/ Woche, unbefristet; m/w/d)


Die Abteilung Fachdienst Ev. Kindertagesstätten übernimmt für zurzeit 26 Evangelische Kindertagesstätten der Kirchengemeinden in der Propstei Lauenburg die Aufgaben, die sich aus der Trägerschaft von Kindertagesstätten ergeben. Zum Fachdienst Ev. Kindertagesstätten gehören derzeit, neben der Leitung, ein Sekretariat, drei pädagogische Regionalleitungen und eine betriebswirtschaftliche Beratung.

1. Lübeck (Kirchenkreisverwaltung)
2. zum nächstmöglichen Zeitpunkt
3. Vollzeit - 39 Stunden/ Woche
4. unbefristet
5. 5.539,00 bis 6.236,00 EUR brutto pro Monat

Gute Gründe, sich für uns zu entscheiden

6. Verantwortungsvolle Tätigkeit in einem gesellschaftlich wichtigen Arbeitsfeld
7. Gestaltungsspielraum in der Entwicklung des Arbeitsbereiches
8. Motiviertes Team für die Begleitung der Umsetzung des Arbeitsbereiches
9. Unterstützung durch die Fachabteilungen des Kirchenkreises und seiner Kirchenkreisverwaltung
10. Modern ausgestatteten Arbeitsplatz mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens im Homeoffice
(Notebook, Mobiltelefon, höhenverstellbarer Schreibtisch u.ä.)
11. Der Aufgabe entsprechende Vergütung und Sozialleistungen nach dem Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche (TV KB)
12. Betriebliche Altersvorsorge durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder(VBL)
13. Möglichkeit der zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung mit Zuschuss des Arbeitgebers
14. Angebote der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
15. Förderung der Fahrradmobilität mit Zuschuss des Arbeitgebers
16. Deutschland-Ticket als Jobticket mit Zuschuss des Arbeitgebers
17. Gleitende Arbeitszeit

Wen wir brauchen

18. Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden der Abteilung Kita, inkl. Fort- und Weiterbildungsplanung für die Mitarbeitenden sowie Entscheidungshoheit im Bereich Personalauswahl in den Kitas
19. Kenntnisse und Sicherheit in den Fachvorschriften wie Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein, SGB VIII, Verfassung, Kirchengemeindeordnung und Kirchenkreisverwaltungsgesetz der Nordkirche
20. Ansprechperson für übergreifende Belange der Kitaleitungen
21. Weiterentwicklung des Angebots- und Leistungsprofils sowie der mittel- und langfristigen Strategie für die Kitas, gemeinsam mit den Regionalleitungen
22. Entwicklung von geeigneten Standards und Prozessen
23. Sichere Kommunikation mit den Kommunen, dem Landkreis, dem Land, dem Verband Evangelischer Kitas in sämtlichen Vertrags- und Finanzierungsangelegenheiten
24. Gesamtverantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Abteilung Kita
25. Ausführen, Evaluation und Weiterentwicklung der Kitaträgervereinbarungen zwischen Kirchenkreis und Kirchengemeinden
26. Vertretung in Kitaangelegenheiten in Gremien des Staates und der Kirche
27. Vertretung des Kirchenkreises im Verband Evangelischer Kitas (VEK)
28. Bindeglied zu weiteren Fachabteilungen innerhalb des Kirchenkreises (Bau, Finanzen, Liegenschaften, Gremien, Diakonisches Werk, Medien)
29. Vorbereitung und Durchführung des Kitafachbeirates und der Kitaträgerversammlung, jeweils in Zusammenarbeit mit der jeweils vorsitzenden Person
30. Konzeptionierung Kinderschutz sowie Einführung und ggf. Harmonisierung der Präventionskonzepte in den Kitas der Abteilung in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Prävention des Kirchenkreises und den Regionalleitungen
31. Krisenmanagement in Zusammenarbeit mit der Leitung der Verwaltung und der geistlichen Leitung
32. Öffentlichkeitsarbeit für den Bereich Kita in der Propstei Lauenburg sowie Corporate Identity und Design entwickeln und nachhalten in Zusammenarbeit mit der Medienabteilung des Kirchenkreises
33. Erstellung von Beschlussvorlagen für Gremien und Abarbeitung der Beschlüsse
34. Beschwerdemanagement
35. Konzepte für Fundraising, gemeinsam mit der Stabsstelle Fundraising der Verwaltung
36. Beratung sämtlicher Kirchengemeinden in Kitaangelegenheiten

Unsere Erwartungen

37. ein einschlägiges abgeschlossenes Studium (beispielsweise Wirtschaftsrecht, Soziale Arbeit o.ä.) oder eine vergleichbare Ausbildung mit entsprechender langjähriger einschlägiger Berufserfahrung
38. Personalführungskompetenz, Rollenklarheit, Präsenz
39. Berufserfahrungen im sozialwirtschaftlichen Bereich, bevorzugt im Arbeitsfeld KiTa
40. hohe analytische und Vertragsverhandlungsfähigkeiten
41. hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit
42. eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise
43. motivierte und engagierte Persönlichkeit mit Freude an den gestellten Aufgaben
44. Führerschein Klasse 3 oder B (die Nutzung eines Carsharingsystems des Arbeitgebers ist möglich)
45. Motivation, für die Stelle erforderliches Fachwissen selbständig anzueignen
46. Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, vorzugsweise in der Evangelischen Kirche

Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.

Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.

Was sonst noch wichtig ist

Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns. Wir ermutigen schwerbehinderte Bewerber*innen ausdrücklich zur Bewerbung.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen des Datenschutzgesetzes der EKD vernichtet. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Buller-Reinartz unter cbuller@

Ihre Ansprechperson:
Bonnie Jule Jaeger

Tel: 0451/7902252

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Ein Angebot von: Nordkirche


Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf .

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Diakon*in

Als Diakon in der Nordkirche arbeiten? Hier erfahren Sie mehr zum Berufsbild des Diakons bzw. der Diakonin und erhalten Informationen zur Ausbildung. Mehr

Alle Stellenausschreibungen richten sich grundsätzlich an alle Geschlechter. Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen.
Bitte geben Sie deshalb Ihre Schwerbehinderung in Ihrer Bewerbung an.



Tarif-Informationen

TV KB (Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche) %20noch%

Benefits im Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche

KTD: Die aktuelle Fassung des Kirchlichen Tarifvertrags Diakonie



Job-URL:

15.01.2026 09:19:38

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