Die Heinrich Corsten Schule und Internate bietet im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (HzE – §27 ff.) und der Eingliederungshilfe (§35 a), kombinierte und kombinierbare Lösungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige an.
Wir arbeiten ganzheitlich und systemisch in der Kombination aus stationären und teilstationären Angeboten, einer die Schulpflicht erfüllenden Ergänzungsschule und – bei Bedarf – intensiven therapeutischen Settings. Die Hilfen sind in aller Regel auf Rückführung angelegt und sollen als familienergänzende Stützen die häuslichen Systeme entlasten.
Die Unterbringung erfolgte entweder nach § 32, in Form einer Tagesgruppe, die gleichzeitig die Schulpflicht bei optimaler Förderung erfüllt, oder nach § 34, in stationären 5-Tages-Gruppen oder 7-Tages-Gruppen.
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