Anforderungsprofil
Das bringst Du mit:
Erforderlich sind neben den gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz und § 8 Thüringer Laufbahngesetz die Einstellungsvoraussetzungen des § 49 Absatz 2 der Thüringer Feuerwehr- Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Eingestellt werden kann, wer:
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines EU- Mitgliedsstaates oder eine andere Staatsangehörigkeit nach § 7 Beamtenstatusgesetz besitzt,
2. mindestens ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss in einer für die Laufbahn geeigneten Fachrichtung nachweist,
3. am Einstellungstag das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
4. im Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B (ohne Beschränkung auf Automatikfahrzeuge) ist,
5. sich durch eine hohe physische und psychische Belastbarkeit und Stabilität auszeichnet, sowie über eine ausgeprägte sportliche Kondition verfügt,
6. gutes Organisationsvermögen und eine Neigung zu systematischer, planvoller Arbeit hat,
7. eine hohe Auffassungs- und Beobachtungsgabe hat,
8. gutes technisches Verständnis für die Handhabung von Funk-, Lösch- und Rettungsgeräten besitzt,
9. Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit sowie Bereitschaft zum Anleiten von Gruppen besitzt.
Weiterhin wichtig sind uns:
10. der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zum staatlich anerkannten Rettungsassistenten/-in bzw. Notfallsanitäter,
11. Bereitschaft den Lebensmittelpunkt in den Großraum Erfurt zu verlagern.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Vergütung
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Bewerbungsfrist: 29. August 2025
Allgemeine Bewerbungsbedingungen
12. Auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung (m/w/d) in der Sprache wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit in unserer Ausschreibung verzichtet.
13. Die Stadt Erfurt sieht sich der Vielfalt verpflichtet, engagiert sich für Chancengleichheit und fördert Integration und Inklusion. Wir begrüßen Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.
14. Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung) bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
15. Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
16. Sollten keine Möglichkeit zur Online-Bewerbung bestehen, sind die Bewerbungsunterlagen bitte an die Stadtverwaltung Erfurt, Personal- und Organisationsamt, Meister-Eckehart-Straße 2, 99084 Erfurt zu senden. Vornehmlich sollten Bewerbungen jedoch über den Online-Dienst erfolgen. Bewerbungen, die per E-Mail eingehen, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
17. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 27 Absatz 4 ThürDSG ordnungsgemäß gelöscht/vernichtet.
18. Wir bitten um Beachtung der Hinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten, welche auf der Website „Personalwirtschaft: Bewerbungsverfahren“ (), sowie „Personalwirtschaft: Bewerbungsverfahren Ausbildung“ () einsehbar sind.
Alle Fragen beantwortet? Das Team Ausbildung steht bei Rückfragen unter der Rufnummer 0361 655-2000 oder per E-Mail unter gern als Ansprechpartner zur Verfügung.
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