Leitung des Fachbereichs Bau
Der Fachbereich Bau umfasst drei Sachgebiete mit folgenden Aufgaben:
1. Vergabe- und Vertragswesen
2. Bauprogramme, Baufinanzierung, Baudisposition
3. Straßenbau - Instandsetzung, Erneuerung sowie Um- und Ausbau, Neubau
4. Ingenieurbauwerke - Bauwerksplanung, Erhaltung und Bau
5. Bauüberwachung * Bauaufsichtliche Aufgaben (§ 4 FStrG und § 10 NStrG)
Als Leiter/in des Fachbereichs ist die fachliche Qualifikation zum Beispiel:
* Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen, Stadtbauwesen oder Städtebau verfügen.
* Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Master/Uni. Diplom) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder in einer vergleichbaren Studienrichtung verfügen.
Ihre persönliche Qualifikation:
* Ein hohes Maß an Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Durchsetzungsfähigkeit
* Verantwortungsbewusstsein
* Einsatz- und Entscheidungsfreudigkeit
* Führungs- und Sozialkompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit
* Gleichstellungskompetenz
* Fähigkeit kooperativ zu verhandeln