Ihre Herausforderungen sind insbesondere:
* Ganzheitliche Beratung von hilfesuchenden Personen unter Beachtung der Prinzipien der Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und AsylbLG.
* Selbstständige Prüfung und Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen auf laufende bzw. einmalige Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG.
* Eigenverantwortliche Entscheidung über die Hilfegewährung entsprechend der
Rechtsgrundlagen sowie Rechtsprechung.
* Selbständige und eigenverantwortliche Bescheid-Erteilung für die Bereiche SGB XII und AsylbLG.
* Gewährung von Krankenhilfe nach dem AsylbLG.
* Hilfestellung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungsträger und/ oder sozialer Dienste.
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