Sie prüfen und entscheiden über die Erteilung/Ablehnung von Aufenthaltserlaubnissen
Sie entscheiden über die Feststellung bzw. Versagung des Rechts auf Freizügigkeit nach dem FreizügG/EU
Sie treffen Entscheidungen über den Aufenthaltsstatus von Drittstaatsangehörigen
Sie klären den Aufenthalt von illegal aufgegriffenen Personen und bearbeiten in diesem Zusammenhang weitere aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten
Sie fertigen Stellungnahmen in Verwaltungsstreitverfahren und in Petitions- und Härtefallverfahren beim Hessischen Landtag an
Sie leiten Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren ein