Ihre Aufgaben
o Durchführung von englischsprachigen und deutschsprachigen Lehrveranstaltungen insbesondere in dem Fachgebiet Psychologie und Analyse des menschlichen Verhaltens in Bezug auf IT-Sicherheit (z.B. menschliches Verhalten im Hinblick auf die Bereiche Cyberspace, Forensik, Social Engineering, Digitalisierung, Internet, Soziale Medien, Gaming, Mobile Computing, Künstliche Intelligenz, Virtuelle oder Erweiterte Realität) sowie innovativer Ausbau des Lehrangebotes.
o Stärkung der Forschungs- und Transferaktivitäten der Hochschule, Ausbau eines Forschungsprofils sowie Zusammenarbeit mit hochschulinternen und externen Forschungspartnern.
o Vertretung der Professur in der Lehre, Forschung, Transfer und Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung.
Ihr Profil
o Abgeschlossenes Hochschulstudium im Fachgebiet Psychologie, Informatik oder verwandter Gebiete
o Berufspraktische Erfahrungen im Bereich des obigen Fachgebiets inkl. Psychologie und Analyse des menschlichen Verhaltens in Bezug auf IT-Sicherheit (z.B. menschliches Verhalten im Hinblick auf die Bereiche Cyberspace, Forensik, Social Engineering, Digitalisierung, Internet, Soziale Medien, Gaming, Mobile Computing, Künstliche Intelligenz, Virtuelle oder Erweiterte Realität)
o Didaktische Erfahrung
o Bereitschaft zur Durchführung hybrider Lehrveranstaltungen
o Fähigkeit zum interdisziplinären Arbeiten
o Hervorragende Vernetzung in den Fachgebieten
o Freude und Erfahrung in angewandter Forschung im Bereich der oben genannten Fachgebiete
o Idealerweise Erfahrung in der Akquise und Durchführung von Drittmittelprojekten
Einstellungsvoraussetzungen nach § 47 Landeshochschulgesetz (LHG BW)
Die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren/innen sind neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium, der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Promotion nachzuweisen ist, und pädagogischer Eignung in § 47 LHG geregelt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt für Professoren auf unserer. Die Berufung in das Beamtenverhältnis richtet sich nach § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 LHG.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Berufungskommission,, der Fakultät Informatik oder die der Hochschule.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen strebt eine Erhöhung ihres Frauenanteils an und fordert qualifizierte Frauen deshalb ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Bewerberinnen können sich mit der in Verbindung setzen.
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung in unserem Online-Bewerbungsportal bis zum 21. September .