Mitarbeiter/-in für den Kreisbauhof (m/w/d)11.06.2026 Landratsamt Fürstenfeldbruck Fürstenfeldbruck
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Mitarbeiter/-in für den Kreisbauhof (m/w/d)
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Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fürstenfeldbruck
Informationen zur Anzeige:
Mitarbeiter/-in für den Kreisbauhof (m/w/d)
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fürstenfeldbruck
Aktualität: 11.06.2026
Anzeigeninhalt:
11.06.2026, Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fürstenfeldbruck
Mitarbeiter/-in für den Kreisbauhof (m/w/d)
Aufgaben:
* Sie arbeiten flexibel in allen Arbeitsbereichen des kreiseigenen Bauhofes mit (u.a. in den handwerklichen Bereichen, Bauunterhalt, Straßenunterhalt, Unterstützung der Schulhausmeister, Grünflächenpflege, Werkstattbereich)
* In den kalten Monaten sind Sie auch für die Durchführung des Winterdienstes mit geeigneten Räumungsmaschinen zuständig (hierbei kann es auch zu Einsätzen an Sonn- und Feiertagen kommen)
Qualifikationen:
* Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf und verfügen über allgemeines handwerkliches Geschick
* Idealerweise haben Sie die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung abgelegt
* Sie verfügen über ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein
* Der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für LKW Klasse C und CE ist zwingend erforderlich
* Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit sind für Sie ebenso selbstverständlich wie eine selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
* Eine offene Persönlichkeit und uneingeschränkte körperliche und geistige Belastbarkeit, auch für Einsätze im Außendienst, runden Ihr Profil ab
Wir bieten:
* Bezahlung nach Entgeltgruppe 6 TVöD VKA
* Jahressonderzahlungen lt. Tabelle
* Zahlung der Großraum- und (optional) Kinderzulage
* 30 Tage Urlaub + 24./31.12., Faschingsdienstag frei
* Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
* Umfangreiche Sozialleistungen wie eigene Kinderferienbetreuung, Betriebsrente, Mobile Arbeit, wo möglich, Betriebssport, ÖPNV-Zuschuss
* Nur im Haupthaus: eigene Kantine, Parkhaus mit kostenlosen E-Ladesäulen
Weitere Informationen:
Wir legen Wert auf Chancengleichheit und Inklusion. Schwerbehinderte Personen und ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).
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