Landratsamt Sonneberg - Der Landrat - Stellenausschreibung Im Rechts- und Ordnungsamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Mitarbeiters Kfz-Zulassungsbehörde (m/w/d) zunächst befristet für 1 Jahr zu besetzen. Bei Bewährung wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt. Aufgaben: Bearbeitung von Bürgeranträgen auf Zulassung/Außerbetriebsetzung/Änderung technischer oder persönlicher Angaben von Fahrzeugen und Anhängern Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, internationale Zulassung Zuteilung Kurzzeitkennzeichen Prüfungsverfahren, Einleitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren einschl. Kostenentscheidungen (Versicherungsanzeigen, Steueranzeigen, Mängelanzeigen, Halteranzeigen / Verkaufsanzeigen) Aufbietungsverfahren verlorener Fahrzeugbriefe, Terminkontrolle, Ersatzausstellung Bearbeitung von Anfragen und Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes, Zollbehörden und andere Zulassungsbehörden Bearbeitung innerbehördlicher Anfragen (Kassenwesen) manuelle und elektronische Erfassung und Archivierung allgemeiner Verwaltungsverfahren Anforderungen: Verwaltungsfachangestellter, geprüfter Verwaltungsangestellter (Absolventen des Fortbildungslehrganges I) oder vergleichbare Ausbildung fundierte Rechtskenntnisse der öffentlichen Verwaltung gute EDV-Kenntnisse Teamfähigkeit Engagement, Durchsetzungsvermögen, Einsatzfreudigkeit Freude am Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Diese wird mit der Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA vergütet, sofern die Qualifikationserfordernisse erfüllt sind. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise) bis spätestens 17.06.2025 ausschließlich online über die Homepage des Landkreises Sonneberg. Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich behandeln. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreisverwaltung Sonneberg die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf. Ihre abgegebenen personenbezogenen Daten werden nach zwei Monaten datenschutzkonform gelöscht. Sonneberg, den 26.05.2025 Robert Sesselmann Landrat