Willst du deine Zukunft in der Eisproduktion schaffen? Dann bist du bei uns auf dem richtigen Weg. Als Maschinen- und Anlagenführer für Lebensmitteltechnik entwickelst du dich zu einem Fachmann im Bereich industrieller Herstellung qualitativ hochwertiger Eis-Waren.
Ausbildung - Maschinen- und Anlagenführer
Ein unvergleichlicher Vorteil:
Eine abwechslungsreiche Ausbildung mit Perspektive
Dein Weg zur Qualifikation:
* In unserer 2-jährigen Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer (w/m/d) lernst du die verschiedenen Bereiche unserer modernen Eisproduktion kennen.
* Du wirst Erfahrung sammeln in der Einrichtung, Überwachung und Bedienung von computergesteuerten Produktions- und Verpackungsanlagen.
* Bei unserem renommierten Unternehmen kannst du als Azubi eine Firma kennenlernen, die sich ständig weiterentwickelt.
Deine Weiterbildung:
* Die theoretischen Kenntnisse werden Dir während des regelmäßigen Berufsschulunterrichts an der ZDS - Zentralfachschule der Deutschen Süßwarenwirtschaft - in Solingen vermittelt.
* Das praktische Lernen erfolgt am Bon Gelati Standort in Übach-Palenberg.
Was erwartet dich?
* Bringe einen guten Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Fachoberschulreife (mittlere Reife, Realschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss) mit guten Noten in den naturwissenschaftlichen Schulfächern (insbesondere Physik und Mathematik) mit.
* Zeige Interesse am Umgang mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen.
* Hast handwerkliches Geschick und Interesse an Lebensmitteln.
* Zeige Bereitschaft, während und nach deiner Ausbildung in Schichten zu arbeiten.
* Sei teamfähig, zuverlässig, verantwortungsbewusst und motiviert.
Was dir bietet unser Unternehmen?
* Attraktive Vergütung (1. Lehrjahr 1201€/ 2. Lehrjahr 1367€ pro Monat)
* Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Altersvorsorge und Prämierung guter Schulnoten
* Übernahme von Fahrtkosten zur Berufsschule sowie Kosten für Schulmaterialien
* Umfangreiche Gesundheitsangebote, u.a. Resilienzfähigkeit, Sportevents, online Kursangebote
* 30 Urlaubstage gemäß Tarifvertrag