Die Gemeinde Langerringen, Landkreis Augsburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter (m/w/d) als Baumkontrolleurin Teilzeit (ca. 30 Std.) Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere: Baumkontrolle nach FLL Führen des Baumkatasters Pflege der Grünanlagen Projekte (z.B. Schulprojekte, Naturschutzprojekte) mit Öffentlichkeitsarbeit Planung und Organisation von neuen Anpflanzungen Allgemeine Bauhofarbeiten Wir erwarten von Ihnen insbesondere Eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung, z.B. Gärtner*in, Gartentechniker-in Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie ein freundliches und zuvorkommendes Auftreten Kenntnisse im MS Office Einsatzbereitschaft und eine engagierte, strukturierte Arbeitsweise Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit Wir bieten Ihnen unter anderem ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Aufstiegsmöglichkeiten ein angenehmes Arbeitsumfeld und eine sehr abwechslungsreiche Tätigkeit Freistellung am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres eine der Qualifizierung und Berufserfahrung entsprechende Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst zusätzliche Absicherung durch eine betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgungskasse) zusätzliche Absicherung durch eine betriebliche Krankenversicherung kostenfreies Mittagessen an den Arbeitstagen JobRad (Fahrradleasing) umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit möglichem Eintrittsdatum per E-Mail bis zum 15.01.2026 an die Gemeinde Langerringen, Frau Elke Müller, Hauptstr. 16, 86853 Langerringen oder per mail an elke.mueller@langerringen.de. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Mit Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Senden Sie uns keine Originale zu; Ihre Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet bzw. gelöscht. Auslagen für ein eventuelles Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.