Die Abteilung für Mobilität, Verkehr und Straßenbau sucht einen qualifizierten Sachgebietsleiter für den Bereich Landschaftsplanung.
Wir bieten eine anspruchsvolle Herausforderung mit folgenden Aufgaben:
* Konzeptionelle Umsetzung von natur- und umweltrechtlichen Anforderungen in der straßenbaulichen Planung.
* Mitwirkung bei Projektsteuerung und Planung von Straßenbauvorhaben.
* Aufstellung und Vergabe von Ingenieurverträgen im Rahmen der umweltfachlichen Planungsleistungen im Straßenbau.
* Mitwirkung bei Planungsfeststellungsverfahren.
* Bearbeitung von Bürgeranfragen.
* Fachstellungnahmen zu Planungen Dritter.
Für diese Position suchen wir nach Bewerberinnen oder Bewerbern mit
* einem Diplom- oder Masterabschluss in Landschaftsplanung/Landschaftspflege oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Universität.
* fundierten Kenntnissen und Erfahrungen in der Landschaftsplanung sowie Führungs- und Organisationskompetenz.
* sehr guten ökologischen, planungsmethodischen- und naturschutzrechtlichen Kenntnissen.
* Grundkenntnissen im Bau- und Verwaltungsrecht.
* mehrjähriger Berufserfahrung zur raschen Übernahme laufender Projekte.
* Fähigkeit, Belange der Straßenbauverwaltung und des Umweltschutzes in Einklang zu bringen.
* systematische und selbstständige Arbeitsweise sowie Verständnis für wirtschaftliches Handeln.
* Teamfähigkeit sowie gutes Kommunikationsvermögen.
* Bereitschaft für Außendienst und Fahrerlaubnis-klasse B.
Wir bieten Ihnen
* Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
* Flexible Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle.
* Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.
* Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten.
* Eine ausgewogene Work-Life-Balance.
* Ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten.
* Eine Jahressonderzahlung nach TV-L.
* Eine Betriebsrente (VBL).
* Wir unterstützen Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW und einem Fahrradleasing-Angebot (JobBike BW).*
Informationen und Vergütung: Die Tätigkeit wird bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergütet. Weitere Informationen zum Tarifvertrag finden Sie hier. Eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich. Eine Übernahme aus einem bereits bestehenden Beamtenverhältnis ist bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesO möglich. Weiter bestehen gute Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO, sodass sich Mitarbeitende in ihrer beruflichen Laufbahn weiterentwickeln und neue Verantwortungsbereiche übernehmen können.