Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Region II NL Rhein-Berg, für den Dienstort Köln oder für die NL Ruhr, Dienstort Bochum oder für die NL Ville-Eifel, Dienstort Euskirchen in Teilzeit, Vollzeit eine/n Vermessungsingenieur*in (m/w/d).
Werden Sie Teil unseres Teams als Vermessungsingenieur*in (m/w/d).
abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Vermessungswesen (Diplom (FH)/Bachelor) oder
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
mindestens dreijährige praktische Erfahrung in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im vermessungstechnischen Verwaltungsdienst bzw. vergleichbar
Kollegialität und Sinnhaftigkeit
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Vermessungswesen (Diplom (FH)/Bachelor) oder
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
mindestens dreijährige praktische Erfahrung in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im vermessungstechnischen Verwaltungsdienst bzw. vergleichbar
Kollegialität und Sinnhaftigkeit
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.