Was dich in deiner Rolle erwartet
Du unterstützt unser Außendienst-Team aktiv bei der kaufmännischen Abwicklung und agierst dabei als zentrale Schnittstelle zwischen Kunden, Lieferanten, Partnern und internen Abteilungen.
Das Erstellen und Optimieren von Angeboten liegt in deiner Verantwortung – dabei sind Genauigkeit und ein gutes Gespür für Kundenbedürfnisse gefragt.
Du betreust bestehende Verträge, überwachst Laufzeiten und kümmerst dich um die rechtzeitige Verlängerung – zuverlässig und mit Blick fürs Detail.
Im engen Austausch mit unserem Ordermanagement und unter Nutzung herstellerspezifischer Portale sorgst du für einen reibungslosen Ablauf unserer Vertriebsprozesse.
Du pflegst und aktualisierst Kundendaten und stellst sicher, dass wir auf eine aktuelle und verlässliche Datenbasis zurückgreifen können.
Je nach Erfahrung und Einarbeitung übernimmst du perspektivisch weitere Aufgaben innerhalb unseres kaufmännischen Teams.
Dein Hintergrund & deine Stärken
Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und/oder erste Berufserfahrung in der Auftragsabwicklung, Kundenbetreuung oder einem vergleichbaren Bereich.
Gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie ein sicheres Verständnis kaufmännischer Abläufe.
Du arbeitest routiniert mit MS-Office-Produkten und hast Erfahrung im Umgang mit ERP-Systemen.
Strukturiertes, eigenverantwortliches und kostenbewusstes Arbeiten zeichnen dich aus.
Du bringst Teamgeist und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit mit.
Sehr gute Englischkenntnisse sind wünschenswert – Niederländischkenntnisse sind ein zusätzliches Plus.
Vielfalt macht uns stärker: Bei MAIT heißen wir Menschen jeder Herkunft, Religion, Identität, geschlechtlichen Orientierung, Altersgruppe, Behinderung und persönlichen Geschichte herzlich willkommen.
Zu beachten ist, dass die MAIT-Gruppe keine unaufgefordert zugesandten Profile von Personaldienstleistern akzeptiert. Sollte es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidaten kommen, deren Profile unaufgefordert von Personaldienstleistern übersandt wurden und mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, entsteht daraus kein Vergütungsanspruch.