Für unseren Stabsbereich Recht suchen wir ab sofort eine*n Referent*in für Arbeitsrecht und Recht des Gemeindepädagogischen Dienstes.
Erhöhen Sie Ihre Chancen auf ein Vorstellungsgespräch, indem Sie die vollständige Stellenbeschreibung lesen und sich umgehend bewerben.Ihre VorteileEine attraktive Vergütung gemäß der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO) mit einemTabellenentgelt oberhalb des Niveaus vergleichbarer Tarifverträge wie TVöD, TV-L oder TV-HVermögenswirksame LeistungenMöglichkeit zur Mobilen ArbeitFlexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten30 Tage Urlaub sowie aktuell 4 arbeitsfreie Tage zusätzlichZusatzversorgung (derzeit 100 % durch den Arbeitgeber finanziert)Betriebliche GesundheitsförderungMöglichkeit zur Fort- und WeiterbildungKantine
Ihre Aufgaben Erstellung von Vertragsmustern, Dienstvereinbarungen, Rundschreiben sowie SchulungsunterlagenDurchführung von Schulungen im Bereich ArbeitsrechtTeilnahme an Sitzungen und TagungenVerbindliche Rechtsauskünfte im Arbeits- und Sozialrecht erteilenBeratung und Vertretung (außergerichtlich und gerichtlich in erster Instanz) in arbeitsrechtlichen AngelegenheitenUnterstützung bei der Begleitung von Betriebsübergängen nach § 613a BGBBeratung und Zusammenarbeit im Bereich des Gemeindepädagogischen DienstesIhr Profil Umfassende Fachkenntnisse, die in der Regel durch eine abgelegte erste und zweite juristische Staatsprüfung oder einen entsprechenden Master-Abschluss nachgewiesen werdenUmfassende Fachkenntnisse im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie im Sozialrecht (v.a. KSchG, TzBfG, ArbZG, AGG, SGB IX), im kirchlichen Arbeitsrecht (KDO, SichO), Mitarbeitervertretungsrecht, allgemeinen Verwaltungsrecht, Privatrecht (BGB) sowie der ZivilprozessordnungEingehende Kenntnisse der Rechtsverhältnisse der EKHN, ihres Aufbaus und ihrer StrukturBereitschaft zur Einarbeitung in kirchenspezifische Rechtsgebiete, insbesondere kirchliches Arbeitsrecht sowie Recht des Gemeindepädagogischen DienstesVerhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsfreudigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Verschwiegenheit, Engagement sowie gründliche und sorgfältige Arbeitsweise
Die EKHN fördert die Chancengleichheit aller Geschlechter. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. xdlzspq
Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Frau Franziska Löw, Leitung des Referats Arbeitsrecht im Stabsbereich Recht, zur Verfügung (Tel:).