Ausbildungsplatz
Die Stadt Preetz bietet zum 1. August 2026 einen Ausbildungsplatz für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA)
zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in (m/w/d)
in den städtischen Kindertagesstätten.
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre in Vollzeit. Ausbildungsort für den praktischen Teil der Ausbildung sind die städtischen Kindertagesstätten. Die theoretischen Ausbildungsinhalte werden im Berufsbildungszentrum Plön am Standort Preetz vermittelt. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Fachschule für Sozialpädagogik am Berufsbildungszentrum Plön.
Unser Angebot
* eine vielseitige und qualifizierte Ausbildung mit sehr guter beruflicher Perspektive
• Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag (TVAöD – Pflege) brutto ab 1. Mai 2026
* • Ausbildungsjahr: 1.490,69 Euro
* • Ausbildungsjahr: 1.552,07 Euro
* • Ausbildungsjahr: 1.653,38 Euro
* • Jahressonderzahlung, betriebliche Zusatzversicherung
* • Zuschuss zum NAH.SH-Jobticket bzw. Arbeitgeberzuschuss beim Fahrradkauf
* • Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung bei entsprechendem dienstlichen Bedarf
* Hinweis: Dies erfolgt vorbehaltlich der geplanten Einrichtung einer PiA Klasse am Be-rufsbildungszentrum Plön am Standort Preetz.
Ihr Profi
* Mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und
* Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- und Landesrecht (z.B. Sozialpädagogische/r Assistent/in) sowie der Abschluss der Berufsschule (soweit eine Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand)oderAbschluss in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten Ausbildung und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Um-fang von 150 Zeitstunden* odereine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufserfahrung von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oderder schulische Teil der Fachhochschulreife, die Fachgebundene oder Allgemeine Hoch-schulreife sowie eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeit-stunden*; auf die Zeiten der sozialpädagogischen Praxis werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet
* Die anzurechnenden Zeiten beruflicher Tätigkeit oder sozialpädagogischer Praxis können in höchstens zwei verschiedene Abschnitte in verschiedenen Praxisstellen aufgeteilt werden, die nicht mehr als 36 Monate vor dem Zeitpunkt der Bewerbung abgeleistet worden sein dür-fen. Die Praxiszeiten können nur in anerkannten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden
* Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern
* Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, hohe Kommunikationsfähigkeit
* Flexibilität, Kreativität und Belastbarkeit