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Expertin/experte (m/w/d) für den arbeits- und gesundheitsschutz | aufsichtsperson

Bad Aibling
BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 22 Std.
Beschreibung

Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für Menschen, die im Bereich Gesundheit und Wohlfahrtspflege arbeiten. Als Arbeitgeberin bieten wir 1000 UNDEIN GRUND, Teil von uns zu werden – an einem unserer Standorte in Bochum, Delmenhorst, Dresden, Köln, Magdeburg oder Mainz als

Expertin/Experte (m/w/d) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz | Aufsichtsperson

Beschäftigungsort: Bochum, Delmenhorst, Dresden, Köln, Magdeburg oder Mainz
Bewerbungsschluss: 31.08.2025
Vergütungsgruppe: bis Entgeltgruppe 13 BG-AT/ bis Besoldungsgruppe A 13h BBesO

Und Dein Grund?

Vielseitig unterwegs sein und für gesunde Arbeitsverhältnisse sorgen – das reizt dich? Dann wähle einen der vielseitigsten Berufe überhaupt: Als Aufsichtsperson machst du Betriebe sicherer und hilfst, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Ein relevanter Job für dich und die Gesellschaft.

* Betriebe bei der Arbeitssicherheit und beim Gesundheitsschutz betreuen und beraten, auch außerhalb deines PLZ-Gebiets
* Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ermitteln
* Seminare für ein sicheres und gesundes Berufsleben durchführen
* In Arbeitsgruppen und Projekten mitarbeiten, teils über die BGW hinaus
* Hochschulstudium (Master bzw. Uni-Diplom)

Erfahre hier, mit welchen Studienrichtungen du dich an deinem Standort bewerben kannst: bgw-online.de/aufsichtsperson

Ausbildung, Gehalt, Arbeitszeit

* Du durchläufst eine ca. 2,5 jährige Ausbildung zur Aufsichtsperson
im höheren Dienst.
* Während der Ausbildung: Entgeltgruppe 13 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 57.000 € (Stufe 2) und 76.690 € (Stufe 7) p.a. (Vollzeit)
* Nach Ende der Ausbildung: Entgeltgruppe 14 BG-AT
* Ziel ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Besoldungsgruppe A 13h bzw. später A 14 BBesG.
* Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
* Die BGW fördert Vielfalt.
* Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

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