Vertragsart
zeitlich begrenzt mit ÜbernahmeoptionEinrichtungSeniorenpflegeheim "Haus an der Salza", Bad Langensalza
Sie haben Freude an der Betreuung älterer Menschen und suchen eine neue berufliche Herausforderung in einem angenehmen Arbeitsumfeld mit attraktiven Arbeitgeberleistungen? Dann freuen wir uns, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen!
Verstärken Sie ab sofort das Team unseres Seniorenpflegeheimes "Haus an der Salza" in Bad Langensalza als Betreuungskraft nach § 43 b SGB XI. Die Stelle ist mit 30-35 Wochenstunden zu besetzen und zunächst auf ein Jahr befristet, wobei wir eine anschließende Weiterbeschäftigung anstreben.
Stellenbeschreibung
1. Sie betreuen demenziell und psychisch erkrankte Menschen, motivieren und aktivieren sie, leiten und begleiten sie im Rahmen der sozialen Betreuung.
2. Sie leisten begleitende pflegerische Hilfen im Rahmen der zusätzlichen Betreuung.
Was wir bieten
3. Eine verantwortungsvolle und sinnerfüllte Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum.
4. Herzliches Arbeitsumfeld: Einen Arbeitsplatz in einem unterstützenden und wertschätzenden Team.
5. Faire Vergütung: Attraktive Bezahlung nach Tarifvertrag, Tarifsteigerungen und zusätzliche Leistungen (u.a. zwei Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, steuerfreie Zulagen für Wochenend-, Feiertags- und Nachtdienste, Einspringprämie, Funktionszulagen).
6. Work-Life-Balance: 30 Tage Urlaub, flexible Arbeitszeiten und kostenfreie Mitarbeiterberatung zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
7. Weiterbildungsmöglichkeiten: Förderung Ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung mit vielseitigen Fortbildungsangeboten.
8. Weitere Angebote: betriebliches Gesundheitsmanagement, betriebsärztliche Betreuung sowie Unterstützung bei der Suche nach Kindergarten- oder Pflegeplätzen.
Was Sie mitbringen
9. Sie kümmern sich gern um kranke, behinderte und alte Menschen und sind in der Lage, Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen würdevoll zu begleiten und anzuleiten.
10. Sie verfügen über eine Qualifikation gemäß § 53 c SGB XI (ehemals § 87 Abs. 3 SGB XI).
11. Sie sind bereit, im Früh- und Spätdienst sowie an Wochenenden zu arbeiten.
12. Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen.