Job Description
Die Deutsche Rentenversicherung Bund sucht zum 01.01.2027 für das Reha-Zentrum Borkum – Klinik Borkum Riff eine*einen
Kaufmännische*n Direktor*in
Die Klinik Borkum Riff liegt am Rande der Dünen der Nordseeinsel Borkum und verfügt über 2 Indikationen (Dermatologie und Psychosomatik) mit insgesamt 196 Betten. Borkum ist mit rund 30,7 km² die bei weitem größte Ostfriesische Insel und liegt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.
Wir sind eine moderne und zukunftsorientierte Arbeitgeberin und setzen auf erfolgreiche und dynamische Teams, Familien- und Gesundheitsförderung.
* die kaufmännische Leitung des Reha-Zentrums,
* das Erstellen von Entwürfen der Wirtschafts-, Investitions- und Stellenpläne sowie deren Bewirtschaftung, das Informations- und Berichtswesen sowie das Qualitätsmanagement,
* zusammen mit dem Ärztlichen Direktor die Weiterentwicklung des Reha-Zentrums zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit in Abstimmung mit der Hauptverwaltung.
* Sie verfügen über ein mit einem Master (oder vergleichbar) abgeschlossenes Universitätsstudium der Wirtschaftswissenschaften oder einer vergleichbaren wirtschaftlichen Ausrichtung
oder
über ein mit einem Bachelor (oder vergleichbar) abgeschlossenes Studium der Wirtschafts-wissenschaften oder einer vergleichbaren wirtschaftlichen Ausrichtung und zu einem Universitätsstudium der Wirtschaftswissenschaften gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
oder
über einen Abschluss als Volljurist*in und zu einem Universitätsstudium der Wirtschaftswissenschaften gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
* Sie verfügen über eine fundierte Berufserfahrung mit Führungsverantwortung und über eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Reha- beziehungsweise Klinikwesens sowie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
* ein unbefristetes Arbeitsverhältnis; Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV EntgO-DRV
Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine Führungsposition. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen. Menschen mit Schwerbehinderung i. S. des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.