Gerichtsvollzieher/in: Unser Job
Als Gerichtsvollzieher sind Sie für die Zwangsvollstreckung im beweglichen Vermögen der Schuldner zuständig.
">">Im Gerichtsvollzieherdienst müssen Sie auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vornehmen sowie die Vermögensauskunft abnehmen. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Es ist Ihre Aufgabe, auch die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht durchzuführen. Im Geschäftsbetrieb regeln Sie weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die Beschäftigung von Bürohilfen.
Um erfolgreich als Gerichtsvollzieher tätig sein zu können, erfordert diese Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse, hohe Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft, Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst, ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen, häufig auch Einfühlungsvermögen. Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher dauert 2 Jahre und besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt 18 Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten. Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.
Bewerbung Wenn Sie sich für diese anspruchsvolle und interessante Berufsrolle begeistern, senden Sie uns bitte Ihren Lebenslauf und einen schriftlichen Antrag, damit wir uns Ihr Interesse näher ansehen können. Wir freuen uns darauf, Sie bald unter unseren Mitarbeitern begrüßen zu können!