Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gliedert sich in 50 Kirchengemeinden mit Kindertagesstätten, Sozialstationen und Friedhöfen sowie die Dienste und Werke. Die Erstellung und Umsetzung eines Kulturkonzepts bezieht sich auf die Kirchengemeinden der Propstei Lauenburg. Hierbei handelt es sich um ein Vernetzungsprojekt der verschiedenen Akteure vor Ort, um die gemeinsame Kultur und Bildung zu fördern. Dafür suchen wir Sie.
Es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftgung mit einem Stundenumfang von 35,00 Stunden wöchentlich.
Einsatzort:
Hohler Weg 2, 21481 Lauenburg
1. Lübeck (Kirchenkreisverwaltung)
2. 01.07.2026
3. Teilzeit ab 35 Stunden
4. unbefristet
5. 3.484,00 bis 4.201,00 EUR brutto pro Monat
Gute Gründe, sich für uns zu entscheiden
6. Eine Teilzeitbeschäftgung mit 35,00 Wochenstunden
7. Vergütung und Sozialleistungen nach dem Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche (TV KB)
8. betriebliche Altersvorsorge durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
9. Möglichkeit der zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung mit Zuschuss des Arbeitgebers
10. Angebote der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
11. Förderung der Fahrradmobilität
12. Deutschland-Ticket als Jobticket
13. ein kollegiales Miteinander in einem kleinen Team
14. gleitende Arbeitszeit
15. die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
16. moderne EDV-Ausstattung und einen überwiegend digitalen Arbeitsplatz
17. Dienstsitz ist Lauenburg
Wen wir brauchen
18. Förderung, Koordination und Neuimplementierung von kirchlichen Angeboten aus den Bereichen Kultur und Kunst in den vorwiegend ländlich geprägten Gemeinden der Propstei
19. Ermittlung kulturell relevanter Potenziale
20. Bestehende Angebote identifizieren und zusammenführen
21. Ausweitung und Anpassung des Angebots in Bezug auf veränderte Bedürfnisse von Kulturinteressierten
22. Identifizierung möglicher Kooperationspartner (Kommunen, Kultur- und Tourismus-akteure, Firmen) und Verhandlungsführung
23. Aufbau von Vernetzungsstrukturen
24. Aktive Unterstützung der beteiligten Kirchengemeinden bei der konkreten Umsetzung obiger Maßnahmen, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
25. Konzeption und Aufbau von modellhaften Kulturprojekten
26. Aktive Unterstützung bei Einwerbung von Fördergeldern
27. Organisation von Schulungen Kulturinteressierter im Sinne kultureller Bildung
Unsere Erwartungen
28. Erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Kultur oder Tourismus oder Veranstaltungen oder einem vergleichbaren Bereich
29. Erfahrungen in den Bereichen Veranstaltungen / Sozialmarketing und Fundraising / Fördermittelbeschaffung oder Tourismus und Kultur
30. Erfahrungen im Bereich der kirchlichen Kultur und ihrer spezifischen Bedingungen
31. Erfahrungen in der Vermittlung von künstlerischen Inhalten
32. Einfühlungsvermögen und hohe kommunikative Kompetenz sowie gewinnendes Auftreten
33. selbständige, zielorientierte und zuverlässige Arbeitsweise
34. Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung (Begleitung von Gremien in den Abendstunden, Mobiles Arbeiten in Form des Homeoffice sowie in Präsenzform)
35. versierten Umgang mit MS Office
36. Führerschein der Klasse B
Die Zugehörigkeit zur Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland oder einer Gliedkirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist wünschenswert. Es wird gebeten, hierüber in den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.
Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.
Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.
Was sonst noch wichtig ist
Ihre Ansprechperson:
Bonnie Jule Jaeger
Tel: 0451/7902252
Diesen Job teilen:
Ein Angebot von: Nordkirche
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf .
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Alle Stellenausschreibungen richten sich grundsätzlich an alle Geschlechter. Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen.
Bitte geben Sie deshalb Ihre Schwerbehinderung in Ihrer Bewerbung an.
Tarif-Informationen
TV KB (Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche) %20noch%
Benefits im Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche
KTD: Die aktuelle Fassung des Kirchlichen Tarifvertrags Diakonie
Job-URL:
29.05.2026 17:49:11