Das Amt Schrevenborn sucht für die in Trägerschaft der Gemeinde Schönkirchen befindliche Kindertagesstätte Kleine Wunder zum 01.2026 zwei Reinigungskräfte (m/w/d) im Rahmen von unbefristeten Teilzeitbeschäftigungen und einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 TVöD. Die Kindertagesstätte Kleine Wunder besteht aus vier Elementargruppen sowie zwei Krippengruppen. Sie teilt sich in ein Haupthaus in der Straße Hasenkamp, in dem vier Gruppen untergebracht sind, und in eine Außenstelle in der Straße Augustental, in dem zwei Gruppen untergebracht sind, auf. Für das Haupthaus in der Straße Hasenkamp ist eine Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 24,50 Stunden wöchentlich zu besetzen. Zurzeit befindet sich die Außenstelle im Augustental im Umbau, weswegen alle Gruppen im Hasenkamp untergebracht sind. Der Einsatzort wird für beide Reinigungskräfte bis voraussichtlich Mitte 2027 somit im Hasenkamp sein. Im Haupthaus werden die Arbeitszeiten montags bis freitags von 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr und in der Außenstelle von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgelegt. Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stelle gehören • Unterhaltsreinigung in den Gruppenräumen, • Unterhaltsreinigung in den Küchen, • Unterhaltsreinigung in den Aufenthaltsräumen, wie Besprechungs-, Pausen, Bewegungs- und Mitarbeitendenräume, • Unterhaltsreinigung in den Fluren, • Unterhaltsreinigung in den Büroräumen, • Unterhaltsreinigung in den WC-Anlagen, • Glas u. Das zeichnet Sie aus: • für Sie ist ein freundlicher, höflicher, wertschätzender Umgang mit anderen Personen selbstverständlich, • Sie sind teamfähig, flexibel und zuverlässig, • Sie sind körperlich belastbar, • Sie arbeiten selbstständig, • Sie besitzen ein ausgeprägtes Hygienebewusstsein, • wünschenswert wären Erfahrungen im Bereich Raumpflege, • Grundkenntnisse in Deutsch. Darauf können Sie sich freuen: • eine unbefristete Beschäftigung in Teilzeit mit 18 Stunden/Woche oder 24,50 Stunden/Woche, • eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 TVöD, • 30 Urlaubstage pro Jahr, gem. der aktuellen Tarifeinigung erfolgt eine Erhöhung ab dem Jahr 2027 auf 31 Urlaubstage pro Jahr, • die Möglichkeit einer verlässlichen Urlaubsplanung durch Schließzeiten insbesondere in den gesetzlichen Sommerferien (drei Wochen), • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit und betriebliche Altersvorsorge (VBL), • die Bezuschussung Jobrad bzw. Jobticket. Daher werden schwerbehinderte Bewerber*innen bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 12.Kontakt Amtsverwaltung Schrevenborn Frau Inga Kühn Tel.: 0431 24 09 111 Ihr Personal-Team des Amtes Schrevenborn