Selbständiger Außendienstpartner- § 84 HGB (m/w/d)
Eine selbständige Tätigkeit nach § 84 HGB
Unterstützung bei Kundenwünschen und -fragen
bekommst du nachhaltige Entwicklungsperspektiven und hast sehr gute Einkommensmöglichkeiten
erhältst du Unterstützung durch Spezialisten vor Ort
bekommst du praxisorientierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
stehen dir zahlreiche Zugangswege über Handel- Handwerk und öffentlicher Dienst zur Verfügung
hast du eine freie Zeiteinteilung
hast idealerweise eine Ausbildung zum Versicherungsfachmann (IHK) oder den erforderlichen Sachkundenachweis
Regionalmanager
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