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Qualifizierung von brandmeister*innen zu notfallsanitäter*innen

Stadt Herne
Notfallsanitäter
Inserat online seit: 5 Juni
Aufgaben der Stelle
Die ca. dreijährige Weiterqualifizierung richtet sich nach den Vorgaben des Notfallsanitätergesetzes sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter*innen (NotSan-AprV) und wird in Kooperation mit der Berufsfeuerwehr Gelsenkirchen durchgeführt. Die anschließende Verwendung erfolgt zum überwiegenden Teil im Rettungsdienst. Der Einsatzanteil im Brandschutz soll zum Kompetenzerhalt 1/3 nicht unterschreiten. Der Einsatzanteil im Brandschutz während des Rettungswachenpraktikums soll ebenfalls in Summe 1/3 nicht unterschreiten, sofern das Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet wird. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines höherwertigen Dienstpostens nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht nicht. Voraussetzungen Zur Weiterqualifizierung zur/zum Notfallsanitäter*in können ausgebildete Brandmeister*innen mit Rettungssanitäterqualifikation zugelassen werden, wenn sie 1) zum Zeitpunkt der Bewerbung die Hälfte der jeweiligen beamtenrechtlichen Probezeit absolviert haben, 2) nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für die Weiterqualifizierung zur/zum Notfallsanitäter*in geeignet sind (insbesondere dienstliche Beurteilung mit mindestens Note 3) und 3) erfolgreich am Personalauswahlverfahren teilgenommen haben. Personalauswahlverfahren Das Personalauswahlverfahren wird in der 37. Kalenderwoche von der Berufsfeuerwehr Herne durchgeführt und umfasst folgende Bausteine: Theoretische Fragearbeit (Multiple Choice) Auswahlgespräch (Motivations-, Fach- und Kompetenzfragen mit einem praktischen Anteil). Zielsetzung dieses Verfahrens ist es, die Kompetenzen der Bewerber*innen für die spätere Übernahme der Tätigkeit als Notfallsanitäter*in zu überprüfen. Das Niveau der Fachfragen wird sich sowohl im theoretischen Teil als auch im Auswahlgespräch am Wissensstand ausgebildeter Rettungssanitäter*innen orientieren. Eine erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen Fragearbeit ist Voraussetzung, um am Auswahlgespräch teilnehmen zu können. Für die Zulassung zur Weiterqualifizierung ist ein erfolgreiches Absolvieren beider Bausteine erforderlich. Damit ist jedoch kein Anspruch auf die Zulassung zur Weiterqualifizierung verbunden. Die Entscheidung über die Zulassung richtet sich insbesondere nach den Grundsätzen der Personalauswahl. Dabei ist die fachliche Leistung und damit die dienstliche Beurteilung ausschlaggebend. Die Prüfungskommission wird aus Vertreter*innen der Berufsfeuerwehr Herne und des Fachbereichs Personal und Zentraler Service bestehen. Darüber hinaus werden Vertreter*innen des Personalrates sowie des Büros für Gleichstellung und Vielfalt teilnehmen. Die Ergebnisse des schriftlichen und praktischen Auswahltests sind lediglich im Zusammenhang mit diesem Auswahlverfahren gültig. Bei einer neuen Ausschreibung ist eine erneute Teilnahme an den Auswahltests notwendig. Bewerbungsprozess Bei Interesse nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Bewerbung über das interne Stellenportal. Für weitere Informationen zur Weiterqualifizierung stehen Ihnen Herr Hapig (Tel. 5298) und Herr Jöhren (Tel. 5366) zur Verfügung. Bei Fragen, welche das Bewerbungsverfahren betreffen, wenden Sie sich im Fachbereich Personal und Zentraler Service bitte an Frau Hallmann (Tel. 2996). Bewerbungsfrist Ihre Bewerbung muss bis spätestens zum 15. Juni 2026 dem Fachbereich Personal und Zentraler Service vorliegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass verspätet eingegangene Bewerbungen im vorangeschrittenen Verfahren nicht weiter berücksichtigt werden können. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
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