Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Amt für Soziales, Zentrum für Teilhabe
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit (unbefristet)
Sie möchten Ihre medizinische Qualifikation verantwortungsvoll einsetzen, jenseits von Klinikstress, Schichtdienst und wirtschaftlichem Druck? Im Ärztlichen Dienst übernehmen wir medizinische Begutachtungen zum einen im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht, zum anderen in der Eingliederungshilfe und den damit verbundenen Leistungen zur Teilhabe. Sie leiten den Ärztlichen Dienst für das Schwerbehindertenrecht und das Soziale Entschädigungsrecht. Hier wird ausgehend von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Grad der Behinderung festgelegt und ggf. über die Zahlung einer Rente entschieden. Sie sind außerdem als Vorgesetzter der Leitung des Ärztlichen Dienstes der Eingliederungshilfe verantwortlich für die übergeordnete Steuerung der Ärztlichen Gutachtendienste. Die gutachterlichen Expertisen tragen dazu bei, soziale Teilhabe für viele Menschen in Hamburg möglich zu machen.
20-köpfiges aufgeschlossenes Team und strukturierte Arbeitszeiten ohne Nacht- oder Wochenenddienste. leiten den Ärztlichen Dienst, organisieren das Zusammenwachsen beider Ärztlicher Dienste und verantworten eine einheitliche und effektive medizinische Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht; verantworten ärztliche Weiterbildung bzw. Übernahme der bestehenden Weiterbildungsbefugnis (Sozialmedizin) bei der Ärztekammer Hamburg,
Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Medizinische Dienste sowie die oben genannten fachärztlichen Voraussetzungen für Tarifbeschäftigte Hinweise für Beamtinnen und Beamte zur Beförderung
Weiterbildung (Zusatzbezeichnung) im Fachbereich Sozialmedizin
Berufserfahrung im Bereich Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Psychiatrie
Erfahrungen im Erstellen medizinischer Gutachten und Bereitschaft zur Einarbeitung in die jeweilige Fachsoftware
eine Stelle, unbefristet, zum 01.Bezahlung nach Entgeltgruppe Ä3 TV-L bzw. hamburg Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Tarifbeschäftigte Ärzt*innen/ Fachärzt*innen unterfallen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und sind nach der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L Teil II, Abschnitt II, Unterabschnitt 2.2. eingruppiert. Hinsichtlich der Bezahlung bieten wir Ihnen für die Dauer der Ausübung der hier ausgeschriebenen Tätigkeit den Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags an. In dem Sonderarbeitsvertrag wird die von der Eingruppierung abweichende Bezahlung in Anlehnung an Entgeltgruppe Ä3 der Sonderregelungen für Ärztinnen/Ärzte an Universitätskliniken (§ 41 Nr. 7 TV-L) geregelt. Bei Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags entfällt die gemäß § 20 TV-L regulär zustehende Jahressonderzahlung. Arbeitszeiten: flexible Arbeitszeitmodelle zur Erleichterung einer individuellen Berufs- und Lebensplanung, Gleitzeit und Zeiterfassungssystem (Teilzeit, mobiles Arbeiten, keine Nacht- und Wochenenddienste)
Mehr Flexibilität - 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage Woche), Heiligabend und Silvester zusätzlich frei, flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeit, Homeoffice Möglichkeit, Option auf Sabbatical und Bildungsurlaub
Weiterentwicklung: Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten durch das ZAF, eine umfassende Einarbeitung und die Integration in ein motiviertes Team
Gesundheit: attraktive Angebote zur Gesundheitsförderung mit vielfältigen Online- und Präsenzangeboten, Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen deshalb Bewerbungen aller Menschen, unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität oder sozialer Herkunft.