Aufgaben und Pflichten
Die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der europäischen Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, die national über Regelungen im Immissionsschutz-, Wasser- und Kreislaufwirtschaftsrecht umgesetzt wurde.
Vollzug arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften in Industrie- und Gewerbebetrieben.
* Genehmigungsverfahren durchführen und Prüfungen durchführen
* Anlagen und Geräte überwachen und sichern
* Mitarbeitende bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen unterstützen