Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern die Stelle einer Psychologin bzw. eines Psychologen als Teamleitung (w/m/d) Kennziffer: E 2025 - 230 (bitte bei Bewerbung angeben) unbefristet zu besetzen. Das sind Ihre Aufgaben bei uns: In der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern erhalten Familien vertrauliche Gespräche und Unterstützung z.B. bei Fragen zur Erziehung, Entwicklung, Schule, Trennung bzw. Zudem ist der Fachdienst zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Hilfeplanung für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach § 35a SGB VIII in die Beratungsstelle integriert. Zum Aufgabengebiet gehören neben der Leitung des Teams Nord der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern insbesondere folgende Tätigkeiten: Diagnostik, Beratung und Therapie von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern Mitwirkung in Verfahren gem. § 8a SGB VIII zur Einschätzung eines möglichen Gefährdungsrisikos sowie Unterstützung von Familien bei der Umsetzung des individuellen Schutzkonzeptes Entwicklung und Durchführung einzelfallübergreifender Angebote (Multiplikatorenarbeit, Informationsveranstaltungen, Kooperation mit Familienzentren) Zusammenarbeit mit allen Diensten und Einrichtungen der Jugend- und Gesundheitshilfe, Schulen, Kliniken etc. Weitere Öffnung der Beratungsangebote für Familien mit Zuwanderergeschichte Das bringen Sie mit: Die Aufgabenwahrnehmung erfordert die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeut. Alternativ verfügen Sie über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie (Diplom an einer Universität oder Master) sowie die Ausbildung in Systemischer Therapie. Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber werden darüber hinaus erwartet: Beratungserfahrung Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zu einer engen Kooperation in und mit der Jugendhilfe Hohes Maß an Flexibilität, Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit Ein sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware sowie die Bereitschaft, sich in neue fachspezifische Programme einzuarbeiten, werden erwartet. Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet. Das erwartet Sie bei uns: Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung Ein sicherer Arbeitsplatz in einer unbefristeten Vollzeitstelle mit einer 39-Stunden-Woche (Eine Bewerbung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.) Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. 14 TVöD Eine 5-Tage-Woche mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen der Stadt Gelsenkirchen Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Eine gute betriebliche Altersvorsorge Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV Das ist Ihre Ansprechpartnerin: Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, Frau Sukowski (Tel. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet. Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.