Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes, welche die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreuen. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber ist der Garant dafür, dass der Notar jedem Bürger sein Recht gleichermaßen sichert. Dabei obliegt dem Notar insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter. Notare üben ihr Amt in Mecklenburg-Vorpommern hauptberuflich (sog. Nur-Notariat) aus.
Die Auswahl und Einstellung der Bewerberin oder des Bewerbers erfolgt in Abstimmung mit der Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.
Zu den Aufgaben der Notare gehören in erster Linie die Beratung sowie das Entwerfen und Beurkunden von Verträgen in Bereichen, die für den Bürger von besonderer Bedeutung sind. Den Notaren sind deshalb ausschließliche Zuständigkeiten im Grundstücksrecht, in großen Teilen des Gesellschafts- und Erbrechts sowie im Familienrecht übertragen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Notare sich ausschließlich mit diesen Rechtsmaterien beschäftigen. Eine verantwortungsvolle und umfassende Wahrnehmung ihrer Funktionen erfordert vertiefte Kenntnisse auch in anderen Disziplinen, insbesondere dem öffentlichen Bau- und Erschließungsrecht, dem Verbraucherschutz- sowie dem Steuerrecht.
Außerdem muss der Bewerber nach seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für das Amt des Notars geeignet sein. Als hauptberuflicher Notar in Mecklenburg-Vorpommern wird in der Regel nur bestellt, wer nach dem zweiten Staatsexamen den Vorbereitungsdienst als Notarassessor abgeleistet hat.
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Ansprechperson(en) Herr Eufinger Ansprechperson für Fragen zur Stellenausschreibung