Das Aufgabengebiet umfasst alle mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs und alle im Zusammenhang mit Fahrdienstleistungen anfallenden Arbeiten wie bspw.
- die Vorbereitung und Durchführung von Personenbeförderungs- und Transportfahrten im In- und ggf. auch Ausland,
- das Be- und Entladen von Lasten,
- die wirtschaftliche Routenplanung und ordnungsgemäße Fahrtennachweisführung sowie
- die Pflege der Dienstfahrzeuge (insbesondere Karosserie, Innenraum, Scheiben).
Zu den Aufgaben zählt ebenfalls die regelmäßige Übernahme von Vertretungsfahrten für Chefkraftfahrerinnen/Chefkraftfahrer bei entsprechendem dienstlichen Bedarf.
Die Ausführung der beschriebenen Aufgaben erfordert zwingend:
- Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache inkl. der entsprechenden mündlichen Ausdrucksfähigkeit.
- Englischkenntnisse, die zumindest eine einfache Kommunikation mit den zu befördernden Fahrgästen ermöglichen.
- Hohe Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit (monatlich regelmäßig 244 bis 268 Stunden) und Bereitschaft zu Überstunden, Nachtfahrten sowie Fahrten an Wochenenden und Feiertagen.
- Flexibilität hinsichtlich des Einsatzortes an den Dienstsitzen Berlin und Bonn gemäß den dienstlichen Erfordernissen und Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet und im europäischen Ausland.
- Bereitschaft, sich im Falle einer Einstellung einer vorherigen erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.
- Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung zum Gesundheitszustand (vornehmlich hinsichtlich des Seh-, Gehör- und Reaktionsvermögens) durch einen vom BMFTR zu bestimmenden Arzt gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR) zur Feststellung der Fahrsicherheit vor Einstellung.
- Vorlage einer aktuellen – nicht älter als drei Monate zurückliegenden – Auskunft aus dem Fahreignungsregister (ein punktefreies Fahreignungsregister ist wünschenswert).