Universität Hildesheim
Stiftung des öffentlichen Rechts
Stellenausschreibung
Kennziffer 2025/132
Im Institut für Informationswissenschaft und Sprachtechnologie des Fachbereichs 3 -Sprach- und Informationswissenschaften- ist zum 01.09.2025 eine Stelle als
Sekretär*in (m/w/d)
(TV-L E 6, 75%)
unbefristet zu besetzen.
Aufgaben:
1. Betreuung des Lehr- und Studienbetriebs im Bereich des Sekretariats
2. Organisation und Durchführung aller anfallenden Sekretariatsaufgaben (u. a. Bearbeitung von Posteingang und –ausgang (inkl. E-Mail), Bearbeitung von Anfragen von Studierenden, Aktenführung und Pflege der Homepage)
3. Organisatorische Mitarbeit im Zusammenhang mit Veranstaltungen
4. Mitwirkung bei der Haushaltsüberwachung und bei Beschaffungsangelegenheiten
Voraussetzungen:
5. erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r bzw. als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung
6. Erfahrungen in der Sekretariatsarbeit sind von Vorteil
7. Sicherheit im Umgang mit der deutschen Sprache
8. möglichst gute Kenntnisse der englischen Sprache
9. einschlägige EDV-Fähigkeiten (insbesondere MS-Office-Paket)
10. Interesse und Bereitschaft, sich weitere EDV-Fähigkeiten im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen der Hochschule anzueignen
Als familiengerechte Hochschule bieten wir ein abwechslungsreiches, interdisziplinäres Aufgabenspektrum, flexible Arbeitszeiten, regelmäßige Fort- und Weiterbildungen und eine Jahressonderzahlung im Rahmen des TV-L. Es erwartet Sie ein dynamisches, engagiertes und aufgeschlossenes Team.
Die Universität Hildesheim legt Wert auf Gender- und Diversitykompetenz.
Die Universität Hildesheim will die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern besonders fördern. Daher strebt sie eine Erhöhung des im jeweiligen Bereich unterrepräsentierten Geschlechts an.
Bewerbungen von Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse wird vor der Einstellung eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) als Nachweis über die Gleichwertigkeit benötigt. Bitte beantragen Sie diese ggf. rechtzeitig. Nähere Informationen finden Sie unter https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung.
Für Fragen steht Ihnen Prof. Dr. Joachim Griesbaum-