Unser Tagesgeschäft besteht aus der Sicherung der Bundesrepublik Deutschlands und der Unterstützung von Verbündeten bei Naturkatastrophen. Der Auftrag der Bundeswehr basiert auf dem deutschen Grundgesetz.
Als Medizinische/r Fachangestellte/r unterstützen Sie Ärztinnen und Ärzten bei ihrer Arbeit. Dies umfasst die Untersuchung, Behandlung, Betreuung und Beratung von Patientinnen und Patienten. Dazu gehören unter anderem das Wiegen und Messen der Patientinnen und Patienten, die Anlage von Verbänden und die Vorbereitung von Spritzen sowie die Entnahme von Blutproben für Laboruntersuchungen.
Außerdem organisieren Sie den Praxisablauf, empfangen Patientinnen und Patienten, dokumentieren Behandlungsabläufe und pflegen medizinische Instrumente und Geräte.
Sie benötigen mindestens einen qualifizierten Abschluss der Ober- oder Realschule (oder einen vergleichbaren Abschluss). Besonders werden Leistungen in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik sowie je nach Ausbildungsberuf auch in den naturwissenschaftlichen Fächern (z.B. Chemie und Biologie) bzw. in der ersten Fremdsprache gelegt.
Sie erfüllen die Vorgaben des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention.
Die fachliche, persönliche und charakterliche Eignung ist entscheidend für die Bewerberauswahl. Neben Interesse und Eignung für den gewählten Beruf sollten Sie Lernbereitschaft, Engagement und Konzentrationsfähigkeit mitbringen. Teamgeist, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein sind ebenfalls wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht andere Kandidaten überzeugender sind.
Behinderte Menschen können sich ebenfalls bewerben. Bei gleicher Eignung werden sie bevorzugt berücksichtigt, wenn sie körperliche Einschränkungen haben. Individuelle behinderungsspezifische Einschränkungen verhindern jedoch keine bevorzugte Berücksichtigung.
Teilzeitmöglichkeiten während der Berufsausbildung gibt es grundsätzlich.
Nach der Berufsausbildung wird die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis angestrebt, wenn die Leistung gut war.
Entgelt
Das Ausbildungsentgelt richtet sich nach Tarifverträgen.