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Sap anwendungsberatung (m/w/d) im bereich "kommunale finanzbuchhaltung und zahlungsverkehr

Kamp-Lintfort
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)
Inserat online seit: 11 September
Beschreibung

SAP Anwendungsberatung(m/w/d)im Bereich"Kommunale Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr" unbefristet und in Vollzeit (39 Stunden/Woche) gesucht. Über uns Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehört zu den zehn größten kommunalen IT-Dienstleistern Deutschlands. 000 Büroarbeitsplätze in den Rathäusern und Kreisverwaltungen mit jeder Form kommunaler Informationstechnik. Wir bieten Krisensicherer Job mit flexiblen Arbeitszeiten unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Altersvorsorge Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 11 (TVöD-V, Bereich IT) kostenfreie Parkplätze und Lademöglichkeiten für E-Autos und -Bikes umfangreiches Fortbildungs-angebot Wir sind Mitglied im Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie" Der Job Das KRZN stellt für sein Verbandsgebiet sowie weitere externe Kommunen (z.B. Kreis- und Stadtverwaltungen) die Software SAP für die Abwicklung von Haushalts- und Buchhaltungsangelegenheiten bereit. Mit unterschiedlichen SAP-Modulen werden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei der Erledigung ihrer Aufgaben unterstützt.Sie werden als Anwendungsberater/in (m/w/d) im Servicebereich „Zahlungsverkehr“ an unserem Standort in Kamp-Lintfort und auf Wunsch zusätzlich im Home-Office eingesetzt.Hierbei haben Sie unter anderem folgende Aufgaben:Unterstützung der Finanzbereiche in den Kommunalverwaltungen in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Zahlungsverkehr und Mahn/VollstreckungswesenMitwirkung an der Optimierung der eingesetzten Software SAP KommunalMaster-Finanzen der Komm.Customizing, Problemanalyse, Lösungsfindung und deren Dokumentation auch in Zusammenarbeit mit den HerstellernPlanung und Durchführung von Softwareupdates sowie Test- und Dokumentation neuer FeaturesAnalyse von fachlichen Prozessen der kommunalen Finanzbereiche im Rahmen von Einführungsprojekten sowie deren Umsetzung in SAP Ihr Profil Sie verfügen über einen (Fach-)Hochschulabschluss der Fachrichtung Betriebswirtschaft, Informatik, öffentlicher Dienst/Verwaltung, e-Government o.ä. oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker/in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung oder vergleichbare Kenntnisse und ErfahrungenSie verfügen über Erfahrung in den Bereichen Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr bzw. Mahn-/VollstreckungswesenSie besitzen gute Kenntnisse im SAP-Modul PSCDSie sind mit dem „Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)“ vertraut und können auf praxiserprobte Kenntnisse aus dem Finanzbereich einer öffentlichen Verwaltung oder aus der Anwendungsberatung zurückgreifenIdealerweise haben Sie zudem Grundkenntnisse in den Anwendungen phinAVV (kommunale Vollstreckungssachbearbeitung) oder VOIS|GEKA (Gebührenkasse)Neben Ihrer Fachexpertise bringen Sie eine lösungsorientierte, analytische und selbstständige Arbeitsweise mit, die Sie bei uns voll entfalten könnenAuf Sie als Teammitglied kann man sich jederzeit verlassen; das Einbringen von Eigeninitiative, selbstständigem Arbeiten und Verantwortungsbewusstsein ist für Sie selbstverständlich, die Zusammenarbeit in Teams und mit unterschiedlichen Menschen hat für Sie einen hohen StellenwertIhre ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und ihr Organisationsgeschick runden ihr Profil abEinen sicheren Umgang mit MS-Office (Word, Excel und PowerPoint) und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Zertifikats-Niveau C1) setzen wir vorausNobody is perfect! Kein Problem – wir gehen den Weg gemeinsam als Team – inklusive Einarbeitung und passgenauen Entwicklungsmaßnahmen! Klicken Sie hierzu auf den Button "Online-Bewerbung" und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen hoch.Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch bei Frau Matrusch, 02842 – 90 70 195.Das KRZN verfügt über einen Gleichstellungsplan und verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Frauen und werden sie entsprechend den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigen. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.

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