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Assistenzkraft (w/m/d) für den aufgabenbereich "anerkennung von bildungsnachweisen" im staatlichen schulamt für den landkreis darmstadt-dieburg und die stadt darmstadt

Darmstadt
Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
36.000 € - 45.000 € pro Jahr
Inserat online seit: 20 September
Beschreibung

Assistenzkraft (w/m/d) für den Aufgabenbereich "Anerkennung von Bildungsnachweisen" im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt

Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt

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Über uns

Im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Beschäftigungsmöglichkeit im Umfang von 40 Wochenstunden als Assistenzkraft für den Aufgabenbereich "Anerkennung von Bildungsnachweisen" zu besetzen.

Die Beschäftigungsdauer ist auf 2 Jahre befristet. Der § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) findet Anwendung. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).

Im Land Hessen beraten und begleiten 15 Staatliche Schulämter die Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Als eigenständige untere Schulaufsichtsbehörden sind sie dabei direkt an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen angebunden.

Die 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt sind dabei zuständig für 145 Schulen mit über 5.400 Lehrkräften und rund Schülerinnen und Schülern.

Unterstützt werden sie bei ihren vielfältigen Aufgaben auch von ca. 50 abgeordneten Lehrkräften und Fachberaterinnen und Fachberatern.

Ihre Aufgaben

* Sie bearbeiten als Assistenzkraft im Team "Anerkennung von Bildungsnachweisen" vielfältige Aufgaben im Rahmen der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise.
* Sie beraten Bürgerinnen und Bürger in- und ausländischer Herkunft.
* Sie übernehmen Aufgaben bei der Digitalisierung des Posteingangs und der elektronischen Verarbeitung von Vorgangsunterlagen für den Aufgabenbereich "Anerkennung von Bildungsnachweisen".
* Sie übernehmen wechselweise Aufgaben an der Telefonzentrale und dem Empfang sowie in Vertretungssituationen im Bereich des zentralen Posteingangs des Staatlichen Schulamtes Darmstadt.

Unsere Anforderungen

Mit diesen Qualifikationen können Sie uns überzeugen:

* Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter oder Fachangestellte/Fachangestellter für Bürokommunikation, Bürokauffrau/-mann oder vergleichbare Qualifikation gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) (vorausgesetzt)
* Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung (erwünscht)
* Gute IT-Kenntnisse in der allgemeinen Bürokommunikation (MS-Office-Anwendungen) (vorausgesetzt)

Diese Schlüsselkompetenzen erwarten wir:

* Besonders wünschenswert sind sicherer Umgang und Verhandlungsgeschick im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern
* Eine ökonomische Arbeitsweise sowie Belastbarkeit und Flexibilität
* Eine hohe Verantwortungsbereitschaft und Eigenständigkeit im Rahmen der gegebenen Handlungsspielräume
* Zuverlässigkeit sowie Kooperations- und Teamfähigkeit
* Interkulturelle Kompetenz

Unsere Angebote

* Eine leistungsgerechte Bezahlung in der Entgeltgruppe 6 TV-H.
* Ein aufgeschlossenes, freundliches Team und einer Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen.
* Ein moderner Arbeitsplatz, unter Berücksichtigung des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
* Flexible Arbeitszeitmodelle und kollegiale Absprachen unterstützen Sie dabei, Familie und Beruf zu vereinbaren. Das Staatliche Schulamt Darmstadt ist dabei mit dem Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen" zertifiziert.
* Der Möglichkeit an Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung teilzunehmen.
* Eine hervorragende Anbindung des Arbeitsplatzes an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie dessen kostenfreie Nutzung durch das Landesticket.

Allgemeine Hinweise

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über Ihre Bewerbung freuen.

Bitte bewerben Sie sich bis zum bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.

Achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Sollte Ihnen eine Bewerbung über das Bewerber-/Karriereportal nicht möglich sein, richten Sie bitte Ihre Bewerbung an

Staatliches Schulamt

für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt

Herrn Holger Legscha

Rheinstraße 95

64295 Darmstadt

Ansprechperson für Fragen zur Ausschreibung:

Herr Holger Legscha

Telefon:

E- Mail-Adresse:

Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt.

Bewerbungskosten und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem Auswahlverfahren werden nicht erstattet.

Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von § 23 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSlG) ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens.

Ihrer Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Bei uns eingehende Bewerbungsunterlagen werden in unserem DV-gestützten Ablagesystem gespeichert und spätestens 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

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