Die Universität Bayreuth ist eine forschungsorientierte Universität mit international kompetitiven und interdisziplinär ausgerichteten Profilfeldern in Forschung und Lehre. An der Universität Bayreuth ist in der Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik zum 1. April 2027 eine
W3-Professur für Experimentalphysik
Gesucht wird eine wissenschaftlich exzellente Person (m/w/d) mit internationaler Sichtbarkeit und breiter Expertise im Gebiet der Spektroskopie weicher Materie oder niedrigdimensionaler Systeme. Gewünscht ist ein eigenständiges, wegweisendes und zukunftsfähiges Forschungskonzept zur Untersuchung der elektronischen Struktur mit spektroskopischen Methoden im breitesten Sinne (z.B. optische Spektroskopie, Photoemissionsspektroskopie, Impedanzspektroskopie, Kraftspektroskopie, dielektrische Spektroskopie). Dabei sollen sowohl die untersuchten Systeme als auch die dabei genutzten Methoden das vorhandene Spektrum der Fachgruppe Physik sinnvoll ergänzen und Kooperationen innerhalb und jenseits der Fachgruppe ermöglichen und stärken.
In der Lehre soll das Fach Experimentalphysik in seiner vollen Breite in den Bachelor-, Master und Lehramtsstudiengängen der Physik wie auch in anderen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen vertreten werden. Die Fähigkeit, in englischer und spätestens nach zwei Jahren auch in deutsche Sprache zu lehren, wird erwartet. Passfähigkeit und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit in den Forschungsschwerpunkten der Universität Bayreuth, wie z.B. dem internationalen Graduiertenkolleg 2818 OPTEXC werden vorausgesetzt. Erwünscht ist außerdem die Bereitschaft, die akademische Selbstverwaltung aktiv und gestaltend mitzuprägen.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird, und eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch im Rahmen einer Juniorprofessur oder außerhalb des Hochschulbereiches erbracht sein können. In das Beamtenverhältnis kann gemäß der bayerischen gesetzlichen Regelung berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind in dringenden Fällen möglich (Art. 60 Abs. 3 BayHIG).
Die Universität Bayreuth schätzt die Vielfalt ihrer Beschäftigten als Bereicherung und bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter. Wissenschaftlerinnen werden hierbei mit Nachdruck um ihre