Voraussetzung : Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis (Kindertagespflege, zuständig ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe) oder: Erfolgreiche Teilnahme an Modul 1 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) In beiden Fällen muss zusätzlich das Modul 2 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung mindestens im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten innerhalb eines Jahres nach Beginn der Tätigkeit als Assistenzkraft erfolgreich absolviert werden. Zusätzlichwünschen wir uns: • liebevoller und wertschätzender Umgang mit unseren Kindern • Identifikation mit dem christlichen Profil unserer Einrichtung • Bereitschaft zur guten Zusammenarbeit mit Eltern und Kolleginnen/Kollegen • Zuverlässigkeit, Flexibilität und Organisationsfähigkeit Unser Angebot: • Vergütung gemäß TV-L (Anlage G) • Kirchliche Zusatzversorgung und Beihilfe • Jahressonderzahlung • 30 Tage Urlaub • konstruktive Zusammenarbeit im Team mit regelmäßigen Teamsitzungen • Gestaltungsspielraum für pädagogische Ideen • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Rückfragen gerne an Frau Wolf, Tel.: 009283-1555; Bewerbungen per E-Mail an: erwin.strama@elkb.de