Steuerfachmann/Aufstieg zum Finanzfachmann
* Ziel dieser Ausbildung ist es, einen qualifizierten Steuerfachmann auszubilden, der im Berufsleben Fuß fassen und sich weiterentwickeln kann.
* Ausbildungszeitraum: 2 Jahre, davon insgesamt 16 Monate berufspraktische Ausbildung in einem Finanzamt und 8 Monate Blockunterricht an einer Landesfinanzschule NRW.
* Gehalt: vom ersten Ausbildungstag an monatlich rund 1.500 Euro.
* Abschluss: nach erfolgreicher Ausbildung steht eine sichere Anstellung und gute Entwicklungsmöglichkeiten in der Finanzverwaltung NRW zur Verfügung.
Finanzamt - praktische Ausbildung:
* Wechselnd praktische Ausbildung in einem Finanzamt und Theorieunterricht an einer Landesfinanzschule.
* Schwerpunkt der praktischen Ausbildung liegt im sogenannten Veranlagungsbereich - Bearbeitung von Steuererklärungen für Bürger und Unternehmer.
* Intensive Betreuung in extra für die Ausbildung eingerichteten Lehrbezirken.
* Organisierte Arbeitsgemeinschaften, um Inhalte aus der Theorie mit der Praxis zu verbinden.
Landesfinanzschule – Blockunterricht:
* Unterricht wird auf drei Blöcke verteilt, die während der gesamten Ausbildungszeit absolviert werden müssen.
* Während dieser Zeit bietet die Schule Unterkunft auf dem Campus mit mobilierten Einzelzimmern, eigenem Bad und Vollverpflegung gegen ein geringes Entgelt.
* Unterricht erfolgt in Klassenverbänden mit maximal 25 Personen.
* Nachmittags-Nacharbeit durch Dozenten.
* Unterrichtsfächer: Allgemeines Abgabenrecht, Steuern vom Einkommen und Ertrag, Umsatzsteuer, Buchführung und Bilanzwesen, Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen).
Perspektiven:
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können Sie einen sicheren Arbeitsplatz erwarten, sowie Möglichkeiten für persönliche und berufliche Entwicklung in der Finanzverwaltung NRW.
Erwünscht sind auch Bewerbungen von geeigneten Menschen mit Behinderung und ihnen gleichgestellten Menschen.
Diese Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Menschen mit Migrationshintergrund. Im Zeitpunkt der Einstellung sollte man Staatsbürgerschaft eines EU-Staates oder eines Staates mit einem EU-Rechtsabkommen besitzen.
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