Stellenausschreibung
Amtsdirektor/in (m/w/d)
Allgemeines:
Das Amt Rhinow im Landkreis Havelland schreibt aufgrund des Ablaufes der Amtszeit des Stelleninhabers die Stelle der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors (m/w/d) aus. Die Amtszeit beginnt zum 25.06.2026, der bisherige Amtsinhaber wird sich nicht erneut bewerben.
Das Amt Rhinow besteht aus den Gemeinden Gollenberg, Großderschau, Havelaue, Kleßen-Görne, Seeblick und der Stadt Rhinow mit ca. 4.700 Einwohnern, auf einer Fläche von 250 km². Der Amtsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet Westhavelland, an der Grenze zum Land Sachsen-Anhalt und dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
Das Amt ist Träger einer Grundschule und einer Kleinen Grundschule sowie von drei Kindertagesstätten und zwei Horten. Die Kernverwaltung hat 21 VZE.
Anforderungen:
Die Amtsdirektorin/der Amtsdirektor ist hauptamtliche Beamtin/hauptamtlicher Beamter auf Zeit (Wahlbeamtin/Wahlbeamter) und wird vom Amtsausschuss für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Einstufung erfolgt gemäß der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV) in A15.
Für die Stelle der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors wird eine zielstrebige, verantwortungsbewusste, belastbare, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit gesucht, die befähigt ist, mit den kommunalen Gremien vertrauensvoll, kooperativ, transparent und konstruktiv zusammen zu arbeiten, und an den Sitzungen teilzunehmen und die Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich und ziel- und leistungsorientiert zu führen und die Mitarbeiter zu motivieren und anzuleiten.
Die Bewerberin/der Bewerber muss die Voraussetzungen für die Wahl zur Amtsdirektorin/zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß dem Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz – LBG) i. V. m. dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) erfüllen sowie mindestens die Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen (§ 138 Abs. 1 Satz 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg).
Als weitere Voraussetzungen werden erwartet:
1. Führungs- und Leitungserfahrung vorzugsweise im kommunalen Bereich sowie Sach- und Verwaltungskenntnisse für die Arbeit in der Kommunalverwaltung,
2. soziale Kompetenz zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Vertretungen
3. Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg
4. Kompetenzen in Bürokommunikation und digitaler Verwaltung.
Leistungen:
Die Bewerberin/der Bewerber muss im Besitz eines Führerscheins Klasse B sein und bereit sein, selbst ein Dienstfahrzeug zu fahren.