Ihre Aufgaben
Die allgemeinen Erwartungen an die Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017, dem Erlass zur Veröffentlichung von Stellenaus-schreibungen vom sowie dem Schulsituationsbericht der Louise-Schroeder-Schule.
Ihre Aufgaben:
Das zukünftige Schulleitungsmitglied ist zuständig für die Leitung der Abteilung der Teilzeitberufsschule Ernährungs- und Agrarberufe.
In dieser Abteilung sind aktuell die gastronomischen Ausbildungsberufe (Koch/Köchin, Hotelfachfrau/-mann, Fachkraft im Gastgewerbe, Fachmann/-frau für Systemgastrono-mie, Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsorganisation), die Ausbil-dungsberufe Bäcker/-in, Konditor/-in und Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei sowie Konditorei) sowie die Agrarberufe verortet.
Des Weiteren sind die Generalia IT-Support und Arbeitsschutz in der Abteilung ange-siedelt.
Über die in der geltenden Dienstordnung formulierten Anforderungen hinaus ist derzeit insbesondere die Wahrnehmung der folgenden Aufgaben vorgesehen:
* Organisation der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern sowie Planung des Lehrerinnen- und Lehrereinsatzes innerhalb der Abteilung.
* Koordination und Begleitung der Unterrichts- sowie der sich daraus ergebenden Personalentwicklung in der Abteilung.
* Organisation der abteilungsspezifischen Verwaltungsaufgaben (Prüfungen, Budget, Konferenzen, Öffentlichkeitsarbeit).
* Optimierung und Verstetigung des Digitalisierungsprozesses der Schule.
* Mitwirkung bei der abteilungsspezifischen Stundenplanerstellung sowie Unterstüt-zung der Schulleitung bei der Pflege der LUSD sowie der daraus resultierenden Datenverarbeitungsprozesse.
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung werden zwingend vorausgesetzt:
* Lehramt an Beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung "Ernährung und Hauswirtschaft"
* Unbefristetes Tarifbeschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit min-destens dreijähriger Unterrichtstätigkeit in unterschiedlichen Schulformen einer be-ruflichen Schule
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen weitgehend erfüllt werden:
* Spezifische fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse im Bereich der Ernährungs- und Agrarberufe.
* Kenntnisse in den branchenspezifischen Strukturen der zugeordneten Ausbildungs-berufe, vorzugsweise durch berufliche Vorkenntnisse im gastronomischen oder ernäh-rungs- bzw. hauswirtschaftlichen Bereich.
* Umfassende Medienkompetenz sowie nachgewiesene spezifische IT-Kenntnisse in den durch das HMKB bereitgestellten schulischen Plattformen (z.B. LUSD, Schulportal, Moodle).
* Hohe Planungs- und Organisationskompetenz
* Hohe Dialog- und Teamfähigkeit
* Ausgeprägte Kommunikations- und Beratungskompetenz
* Ausgeprägte Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz
* Für die Abteilungsleitung notwendige Schulverwaltungs- und schulrechtliche Kenntnisse
* Nachgewiesene Qualifizierung für Leitungs- und Führungsaufgaben
Allgemeine Hinweise
Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Anerkennung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen für Gespräche die folgenden Personen zur Verfügung:
* Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
* Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
* Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
* ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Eingangsbestätigungen werden automatisiert versandt.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.