Der Beruf des Rechtspflegers
In diesem Beschäftigungsberuf haben Sie die Möglichkeit, das Gesetz direkt anzuwenden. Ein interessanter Weg in eine vielseitige Karriere!
Ihre Aufgaben
* Familien- und Betreuungsverfahren: Rechtspfleger unterstützen und kontrollieren die Betreuer bei ihrer Tätigkeit.
* Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen: Rechtspfleger sorgen dafür, dass Gläubiger zu ihrem Geld kommen.
* Grundbuchangelegenheiten: Rechtspfleger entscheiden über Eintragungen in das Grundbuch.
* Insolvenzverfahren: Rechtspfleger leiten die Gläubigerversammlungen und sorgen für eine gerechte Verteilung des Vermögens.
* Handels- und Vereinsregister: Rechtspfleger prüfen die Voraussetzungen und nehmen Eintragungen vor.
Voraussetzungen
* Abitur oder Fachhochschulreife
* Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Staatsangehörigkeit gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz
* Weitere gesetzliche Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis
Benefits
Nach dem Studium erhalten Sie als Justizoberinspektorin/Justizoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) eine monatliche Bezahlung von ca. € 4.000 - € 5.500. Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Oberamtsrätin/Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13).
Weitere Informationen
Das Studium beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen bzw. den Außenkursen in Ulm. Die drei Abschnitte sind:
* 1. Jahr: Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen
* 2. Jahr: Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
* 3. Jahr: Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen
Als Beamte des gehobenen Justizdienstes haben Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit finanzieller Sicherheit, guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie umfangreichen Fortbildungsangeboten.