Rechtspfleger/In
Ihre Rolle und Verantwortung:
Als Rechtspfleger/-in werden Sie bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Ihre Aufgaben sind auf der Grundlage des Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) definiert.
* Entscheidungen in Grundbuchsachen, wie z.B. Anträgen auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen oder von Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung.
* Entscheidung über fast alle Eintragungen in Registersachen, wie Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister.
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen.
* Aufgaben des Familiengerichts und des Betreuungsgerichts, insbesondere Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie Überwachung deren Tätigkeit.
* Aufgaben des Nachlassgerichts, wie Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen.
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen, Zwangsverwaltung.
* Festsetzung der in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu erstattenden Kosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung.
* Bearbeitung von Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung.
Zu Ihren Aufgaben gehören auch die Wahrnehmung von Dienstleistungen bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte, einschließlich der Beratungshilfe.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Rechtspfleger/-in ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage.
Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich in zwei Studienabschnitte und eine Studienpraxis.
Während ihres Studiums erwerben sie ein umfassendes Kenntnisfeld im Bereich des materiellen und Verfahrensrechts.
Darüber hinaus lernen Sie, Gesetze anzuwenden, Entscheidungen zu treffen und diese klar zu begründen.
Ein wichtiger Aspekt der Ausbildung ist auch der Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern.
In einer Arbeitsgemeinschaft ergänzen die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften die Theorie.
Am Ende des Studiums I besteht die schriftliche Rechtspflegerprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg.