Ausbildung zum/zur Notarfachangestellten
Wenn Sie sich für eine Karriere in einem krisensicheren und lukrativen Beruf interessieren, der auch abwechslungsreich ist, könnte eine Ausbildung zum/zur Notarfachangestellten die richtige Wahl sein. Neben dem finanziellen Vorteil möchten Sie auch täglich Kontakt mit Menschen haben und kreative Lösungen für deren Anliegen finden.
Folgende Aufgaben erwarten Sie:
* Vorbereitung von Verträgen (z.B. Eheverträge, Grundstückskaufverträge, Testamente)
* Abwicklung von Urkundsgeschäften
* Vorbereitung von Besprechungsterminen
* Kommunikation mit Mandanten, Gerichten und Behörden
Qualifikationen
In diesem Beruf steht grundsätzlich allen offen. Idealerweise sollten Sie eine gute Mittlere Reife, Fachabitur oder Abitur haben. Wichtiger als der Schulabschluss sind Ihre persönliche Motivation und die Bereitschaft, sorgfältig, genau und selbständig zu arbeiten. Die Gestaltung von Verträgen stellt hohe Anforderungen an Ihren Umgang mit der deutschen Sprache.
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung wird in den Kanzleien der Notare als betriebliche Ausbildung mit begleitendem Blockunterricht in der Berufsschule durchgeführt. Sie dauert in der Regel drei Jahre und kann in Ausnahmefällen auf zwei Jahre verkürzt werden. Der Berufsschulunterricht findet im ersten Lehrjahr an den örtlichen Berufsschulen statt sowie im zweiten und dritten Lehrjahr für alle Azubis in der Berufsschule in München.
Zielsetzung
Ihr Ziel sollte es sein, ein qualifizierteres Handwerkerhandwerk, bzw. Mitarbeiter des Berufsstandes Ausübungstitel B1 -B6, mit seinen Möglichkeiten und Grenzen voll ausnutzen zu können. Daneben soll die berufliche Vorbereitung auf das spätere Berufsleben entsprechend der geforderten sozialökonomischen Absichten gestaltet werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht die Möglichkeit zur Weiterbildung zum Notar. Dieser Weg erfordert jedoch eine zusätzliche Qualifikation und einen längeren Zeitraum der Ausbildung. Bei Interesse sollten Sie sich direkt an das zuständige Ministerium wenden.