Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Erwünscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt eingestell
Als Allgemeiner Justizvollzugsdienst bringen Sie die ca. 4300 Gefangenen des Landes sicher unter und tragen dazu bei, Sie zu befähigen, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Sie sind die erste Ansprechperson für die Gefangenen, sie ordnen und gestalten deren Tagesablauf, Sie vermitteln den Gefangenen den Wert eigener Arbeit, aber auch Grenzen und Regeln, deren Einhaltung Sie überwachen. Um in kritischen Situationen einen kühlen Kopf bewahren zu können, werden unsere Vollzugsbeamtinnen und -beamten in Selbstverteidigung und Deeskalation trainiert.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines EU Mitgliedsstaates oder eines
anderen Staates, mit dem ein Assoziierungsabkommen besteht. Sie sind nicht mit
Gesetzesverstößen aktenkundig geworden und treten für die Werte des Grundgesetzes und der hessischen Verfassung ein. Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet. Sie sindmindestens 18 und höchstens 40 Jahre alt. Sie besitzen einen mittleren Schulabschluss oder
einen Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Sie sind vollzugsdiensttauglich nach Polizeidienstvorschrift 300 (Medizinische Eignung). Sie stellen sich zusätzlich zu dem üblichen Auswahlverfahren einem Test, in dem Sie ihre körperliche Fitness nachweisen.