Beim Kreis Steinburg ist im Büro des Landrats zum 01.2026 eine unbefristete Vollzeitstelle als
Assistent*in des Kreispräsidenten
(EG 6 TVöD-VKA)
Das Büro des Landrats ist gemäß dem Organigramm direkt dem Landrat unterstellt und besitzt somit eine Sonderposition. Vielfältige Aufgabenbereiche finden sich hier wieder, wie das Vorzimmer des Landrats und des Kreispräsidenten, die Assistenz der Dezernatsleitungen, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, das Regionalmarketing und die Zentrale Gremienbetreuung.
Das Vorzimmer der Kreisverwaltung Steinburg ist die erste Anlaufstelle für den Kontakt zum Landrat und zum Kreispräsidenten. Hier liegt die Terminplanung regelmäßiger Sitzungen der Führungskräfte sowie verschiedene weitere Tätigkeiten im Bereich der Büroorganisation.
Einladungen für die Sitzungen des Ältestenrates vorbereiten etc.)
Abrechnung der Fahrtkosten für den Kreispräsidenten und seiner Stellvertreter*innen
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur zum Verwaltungsfachangestellten oder vergleichbare Ausbildung (Steuerfachangestellte r, Fachangestellte r für Arbeitsmarktdienstleistungen, Sozialversicherungsfachangestellte r) oder eine erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige Ausbildung zur zum Bürokauffrau mann oder zur*zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
Berufserfahrung im Büromanagement sowie in der Kommunalverwaltung bzw. im öffentlichen Dienst
ein sicherer Umgang mit den gängigen MS Office-Anwendungen
gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht
betriebliche Gesundheitsförderung, inkl. der Möglichkeit zur Teilnahme am Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass)
für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren ein entsprechender Hinweis (im Lebenslauf oder im Anschreiben)
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Befähigung, Eignung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Büro des Landrats
Tanja Otto
Tel.: 04821 69 597, E-Mail: otto@steinburg.