Rechtspflegerische Assistenz
Als Rechtspflegerischer Assistent nehmen Sie wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei.
Hervorzuheben sind folgende Tätigkeiten:
* Vorbereitung von Gerichtsakten, Bearbeitung des Posteingangs und -ausgangs, Fristenkontrolle und -überwachung, Umgang mit Publikum sowie Anträge und Erklärungen aufnehmen
* Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
* Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
* Grundbuchabschriften erteilen, Grundbucheinsicht gewähren
* Ermittlungs- und Vollstreckungsregister führen bei den Staatsanwaltschaften
* Berechnung von Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten
* Gerichtliche Zahlstelle verwalten
In allen Abteilungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden verantwortungsvolle Aufgaben wahrgenommen. Der Aufgabenbereich umfasst auch Tätigkeiten mit weitreichenden eigenen Entscheidungen und selbständiger Sachbearbeitung. Dazu gehören z.B. die Berechnung und Festsetzung von Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Einziehung von Gerichtskosten sowie die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen.
Zudem ist Teamarbeit gefragt. Die Tätigkeiten werden durch EDV-Programme unterstützt; entsprechende Kenntnisse werden während der Ausbildung vermittelt.
Ausbildung
Die praxisbezogene und theoriegeleitete Ausbildung dauert 26 Monate und erfolgt:
1. bei einem Amtsgericht (3 Monate)
2. Fachtheoretischer Lehrgang I (3 Monate)
3. bei einem Amtsgericht (2 Monate)
4. Fachtheoretischer Lehrgang II (2 Monate)
5. bei einer Staatsanwaltschaft (3 Monate)
6. bei einem Amtsgericht (9 Monate)
7. Fachtheoretischer Lehrgang III (2 Monate)
Die fachtheoretischen Lehrgänge sollen notwendige theoretische Kenntnisse sowie darauf aufbauende berufspraktische Fertigkeiten vermitteln. Die praktische Ausbildung umfasst alle Aufgaben einer Rechtspflegerischen Assistentin bzw. eines Rechtspflegerischen Assistenten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, einschließlich des Einsatzes der Informationstechnik.
Voraussetzungen
Durchlaufen können sich Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen und über bestimmte Bildungsvoraussetzungen verfügen. Dies beinhaltet einen qualifizierten Sekundarabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Hinzu kommen grundlegende Kenntnisse in der elektronischen Datenverarbeitung und hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben.
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