Beruf: Rechtspfleger
Ein Rechtspfleger ist ein Fachjurist, der als Beamter im Bereich der Justiz tätig ist. Seine Aufgaben umfassen die Entscheidung in Grundbuchsachen, die Überwachung von Betreuern und Vormündern sowie die Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen.
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. über Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen oder von Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung)
* Überwachung von Betreuern und Vormündern sowie Verpflichtung von Pflegern
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts
* Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte
* Festsetzung der in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu erstattenden Kosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung
* Umweltfreundliche Entscheidungen
Voraussetzungen
* Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz
* Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
* Maximale Altersgrenze von 40 Jahren (bei Schwerbehinderung 43 Jahre)
Ihre Ausbildung
Die Ausbildung zum Rechtspfleger dauert drei Jahre und gliedert sich in einen Vorbereitungsdienst, der wie folgt aussehen kann:
1. Studium I an einer Hochschule für Rechtspflege (12 Monate)
2. Praktische Erfahrung bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an einer Hochschule für Rechtspflege (12 Monate)
Ihre Einstellung
Wenn Sie sich für diesen Beruf interessieren, können Sie sich bitte bewerben. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Ihren Lebenslauf, Zeugnisse und evtl. weitere Unterlagen bei.