Sie möchten die Wälder in Sachsen-Anhalt schützen, pflegen sowie das arten- und strukturreiche Ökosystem Wald erhalten?
Den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Forstdienst, Laufbahngruppe 2, 2. Ausbildung im Landesforstbetrieb und Landeszentrum Wald,
- Mögliche Einsatzbereiche bestehen in den Betriebsleitungen oder als Referentin/ Referent in der Forstverwaltung.
einen Master- oder einen Diplomabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule oder einen akkreditierten Master-Abschluss einer Fachhochschule jeweils in einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung mit folgenden Studieninhalten nachweist: Botanik, Zoologie, Bodenkunde oder Standortlehre, Waldbau oder Waldökologie, Forstnutzung und -technik, forstlicher Arbeitslehre, forstlicher Betriebswirtschaftslehre, Wildtiermanagement und Jagd, Waldschutz, Forsteinrichtung, Naturschutz und Forstrecht (Nachweis durch Abschlusszeugniskopie), bei Master-Abschlüssen muss auch das grundständige Studium in einem Studiengang einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen worden sein,
- eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B besitzt und
- bereit ist, das Referendariat an wechselnden Dienstorten durchzuführen.
Sie besitzen soziale Kompetenz, Teamfähigkeit sowie Zielstrebigkeit und
- Sie verfügen über gute Kenntnisse in Englisch in Wort und Schrift (wünschenswert).
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 09.02.2026 über das Online-Bewerbungssystem Interamt unter der Stellenangebots-ID: 1399932 Dem Ministerium liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen.
Bewerben Sie sich deshalb bitte ausschließlich online über das Stellenportal für den öffentlichen Dienst - Interamt.de - über den Button „Online bewerben“. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie hier genauere Informationen. bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB vorzulegen
- Kopie der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B,
- persönliche Erklärung (Selbstauskunft) über die Ausbildungstauglichkeit gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Laufbahn Forstdienst der Laufbahngruppe 2 des Landes Sachsen-Anhalt (siehe Anlagen) und
- Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Warnke (Tel: 0391/567 4373) oder an Frau Mietko (Tel: 0391/567 4375).
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.