Die Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie erbringt bildgebende Leistungen für das gesamte Universitätsklinikum Marburg und verfügt als voll digitalisierte Klinik mit RIS und PACS über alle radiologischen Verfahren (Röntgen, Durchleuchtung, CT, MRT, Angiographie und Ultraschall).
Ihre Aufgabenfelder:
1. die Führung und Organisation eines Teams von Medizinischen Technologinnen und Technologen (MTR bzw. MTRA) und Medizinischen Fachangestellten (MFA)
2. die Einsatzplanung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
3. die Mitwirkung an der Aus-, Fort-, und Weiterbildung
4. die Auswahl neuer Mitarbeiter und die Erstellung der Einarbeitungspläne
5. die Gestaltung und Umsetzung moderner und patientenorientierter Arbeitsabläufe
6. das Schnittstellenmanagement innerhalb der Abteilung und den zuweisenden Abteilungen sowie die Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit
7. die Sicherstellung der Patienten- und Notfallversorgung sowie der Versorgungsqualität
8. die Mitarbeit an strategischen Projekten zur Weiterentwicklung der Abteilung
Wir wenden uns an Bewerbe*innen mit:
9. abgeschlossener Ausbildung als MTR / MTRA oder MFA
10. Erfahrung als Leitungskraft im radiologischen Umfeld oder im Praxismanagement
11. mehrjähriger Berufserfahrung in der radiologischen Diagnostik
12. Erfahrung im Organisations- und Personalmanagement
13. Zuverlässigkeit, Flexibilität, Eigeninitiative sowie ein freundliches Auftreten
14. eine strukturierte, selbstständige Arbeitsweise
Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem professionellem Team sowie die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung.
Das UKGM ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Am Klinikum besteht eine Kindertagesstätte. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen nach den Tarifverträgen für das UKGM und umfasst eine ergebnisorientierte Erfolgsbeteiligung. Zudem erhalten Sie ein RMV-Jobticket Premium für die Nutzung des regionalen ÖPNV in Hessen sowie die Möglichkeit zur Anschaffung eines Jobbikes über die Entgeltumwandlung gemäß Tarifvertrag UKGM. Bei Aufnahme einer Tätigkeit am UKGM, unabhängig vom Einsatzort, ist der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gemäß §§ 20, 23, 23a IfSG erforderlich.